Darlegung des Sachverhaltes:
Der Streuplan der
Gemeinde Salzbergen besteht seit dem Jahre 2009 unverändert.
Grundsätzlich
werden alle wichtigen Gemeindestraßen gestreut, hierzu gehören auch die
Schulwege und Plätze, zudem Straßen und Wege, soweit sie für die Erreichbarkeit
von öffentlichen Einrichtungen und der Ver- und Entsorgung wichtig sind.
Insgesamt werden
mehr als 50 km Wege gestreut. Jeweils drei Bauhofmitarbeiter sind im
wöchentlichen Wechsel für die Durchführung des Winterdienstes eingeteilt. Der
Streudienst wird regelmäßig protokolliert.
Bei „normalen“
Glätteereignissen wird innerhalb der Baugebiete grundsätzlich nicht gestreut.
Die Streupflicht wurde im gesamten Gemeindegebiet per Satzung den Anliegern
übertragen.
Sollte bei extremer
Eisbildung ein Streuen durch die Anlieger unverhältnismäßig aufwendig werden,
so erfolgt ein zusätzlicher Streudienst auch in den Wohngebieten. Dieser
Streudienst wird hier edoch nachrangig ausgeführt.
Innerhalb des o.g.
Streuplanes wird für jedes Fahrzeug sowie für das Streuen von Hand ein
separates Streubuch geführt. Hier sind die einzelnen Straßen, Plätze und Streubereiche
entsprechend aufgeführt. Ein Übersichtsplan des Gemeindegebiets mit
Einzeichnung der jeweiligen Streubereiche liegt ebenfalls vor.
In den letzten Jahren haben sich einige
Änderungen ergeben, wie z.B. durch neue Führungen der Schulbus-Linien etc., so
dass eine Anpassung des gemeindlichen Streuplanes erforderlich wird.
Der überarbeitete Streuplan wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussempfehlung:
Die nötige
Anpassung und entsprechende Überarbeitung des Streuplanes für den Winterdienst
im Gemeindegebiet Salzbergen wird analog der vorliegenden Streubuch-Unterlagen
sowie des vorliegenden Übersichtsplanes beschlossen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Kosten für den
Winterdienst werden regelmäßig im Haushaltsplan veranschlagt, sowohl für das
Material (Streusalz, abstumpfende Mittel, etc.) als auch für die
Personalkosten. Die Anpassung des Streuplanes hat keine neuen oder
außergewöhnlichen Auswirkungen zur Folge.