Darlegung des
Sachverhaltes:
Im
Rahmen des Ausbaus des Baugebietes „Sandkamp I“ wurde auf Wunsch der Anlieger
für das gesamte Gebiet ein verkehrsberuhigter Bereich festgelegt
Der
verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und
durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.
Innerhalb
dieses Bereiches gilt:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer
ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss
Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die
Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr
nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür
gekennzeichneten Flächen unzulässig, (ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum
Be- oder Entladen).
Beim
Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem
Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.
Rechts-vor-Links gilt nicht.
Ferner
wurden in der 6 m breiten Straße auch Beete zur Einengung eingebaut, die
jeweils bis zur Straßenmitte reichen.
Dadurch,
dass mittlerweile – auch durch den Bau von mehreren Mehrfamilienhäusern bedingt
– im Baugebiet Sandkamp I besonders am Wochenende erhebliche Parkprobleme
entstehen, kommt es zu häufigen Beschwerden von Anliegern. Auch die Müllabfuhr
kann teilweise die ordnungsgemäße Abfuhr nicht gewährleisten, da parkende
Fahrzeuge im Wege sind.
In
der Planung des Baugebietes „Sandkamp II“ wurde u.a. vorgesehen, die beiden
Baugebiete durch eine Straße in Höhe des Gebäudes Schnepfenweg 21 zu verbinden,
damit jedes Gebiet dann dann über zwei Zu- und Ausfahrten zum Mühlendamm
verfügt. Die Verbindung zwischen den beiden Baugebieten ist jedoch bis heute
für Kraftfahrzeuge gesperrt, damit während der Bautätigkeit im Sandkamp II,
keine Baufahrzeuge oder Anlieferverkehr ihren Weg durch das bestehende
Baugebiet Sandkamp I suchen.
Mittlerweile
sind alle Baugrundstücke im Baugebiet Sandkamp II verkauft und die Wohnhäuser
werden wohl zum Jahresende fertiggestellt sein. Daher wurde nunmehr von
Anliegern des Sandkamp I erneut beantragt, die noch gesperrte Verbindung der
beiden Baugebiete zu öffnen.
Diese
ist jedoch nicht problemlos möglich. Zum einen ist die Verbindung nicht
gradlinig angelegt worden. Vielmehr verläuft sie etwas versetzt, so dass an der
engsten Stelle nur eine Durchfahrtsbreite von 5 m verbleibt. Wenn eine Einigung
mit einem Nachbareigentümer erfolgt und dessen dort befindlicher Zaun leicht
versetzt werden kann, ist ein gefahrloses Begegnen von Kraftfahrzeugen bei
entsprechender Rücksichtnahme jedoch möglich.
Im
Sandkamp I stehen Garagen auf den Grundstücken am Schnepfenweg Nr. 20-28 und am
Gebäude Schnepfenweg 21 mit nur geringem Abstand von 3 m zur Straßengrenze.
PKW, die vor der Garage parken, ragen dann teilweise bis zu einem Meter in die
Straße hinein. Um den Durchgangsverkehr bei Öffnung der Verbindung
gewährleisten zu können, ist ein Parken vor den Garagen zu unterbinden.
Es
ist davon auszugehen, dass die Öffnung der Verbindung für Kraftfahrzeuge eine
andere Verteilung der Verkehre innerhalb beider Gebietsteile ergeben wird. Der
Bereich Sandkamp I wird in erheblichem Maße dann die neue Zu-/Ausfahrt durch
das Baugebiet II suchen. Den Käufern der Flächen im Sandkamp II mussten aber anhand
der Planung mit dem Eintreten einer solchen Situation rechnen. Es sollte aber
trotzdem im Rahmen der Endausbauplanung die Öffnung in der Weise vorgesehen
werden, dass ggf. auch eine Sperrung wieder jederzeit möglich ist, sollte sich
die Prognose nicht bestätigen.
Seitens
der Verwaltung wird zudem erforderlich gehalten, den verkehrsberuhigten Bereich
im Sandkamp I aufzuheben und eine 30 km/h-Zone festzusetzen. Damit entstehen
mehr Kfz-Abstellmöglichkeiten im Straßenraum und das Parken ist dann auch außerhalb
der besonders gekennzeichneten Flächen möglich. Gleichzeitig sollten sämtliche
Einengungen (Beete) in den Straßen entfernt werden, um das Ein- und Ausfahren
zu den Grundstücken zu erleichtern.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Es
wird abschließend vorgeschlagen, alle Eigentümer und Mieter beider Baugebiete
einzuladen, ihnen die Planungen vorzustellen und gemeinsam unter den
vorgenannten Gesichtspunkten die Alternativen zu erörtern. Das Votum aus der
Versammlung sollte dann dem Rat zur weiteren Beratung vorgetragen werden.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Die Kalkulation und die Erschließung
sind über die Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Salzbergen GmbH durchgeführt
worden. Entsprechend sind Rückstellungen für den Endausbau gem. damaliger
Kalkulation berücksichtigt. Mehrkosten, welche durch nicht bedachte Maßnahmen
zusätzlich entstehen sind somit ebenfalls zusätzlich durch die WBS
auszugleichen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgesehen werden, in
welcher Höhe Mehrkosten entstehen.