Betreff
Bebauungsplan Nr. 102 "Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Straße, Bahnhofstraße und Sudmeyerstraße"
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/088/2017
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Der Bebauungsplan Nr. 102 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Straße, Bahnhofstraße und Sudmeyerstraße“ lag in der Zeit vom 26.06. – 28.07.2017 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 28.07.2017 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 2017 - 88 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Straße, Bahnhofstraße und Sudmeyerstraße“ abzugeben.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 102 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Straße, Bahnhofstraße und Sudmeyerstraße“ einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung.


Stellungnahme der Kämmerei:
Der Sachverhalt hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf den HH der Gemeinde.