Betreff
Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/106/2022
Aktenzeichen
431-30
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Der Landkreis Emsland beabsichtigt, trotz angespannter Haushaltslage, die Fördersätze für Jugendwanderungen, -fahrten- und -lager zum 01.01.2023 anzuheben. Die Kinder und Jugendlichen mussten in den letzten beiden Jahren große Einschränkungen hinnehmen. Sie haben auf Treffen und Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Erfreulicherweise konnten in diesem Jahr wieder viele Freizeit- und Bildungsmaßnahmen stattfinden. Zeltlager und andere Freizeitmaßnahmen gehören zu den Highlights für viele Kinder und Jugendliche im Emsland. Sie bieten Freiräume und stärken die Sozialkompetenz sowie die Persönlichkeitsentwicklung. Darüber hinaus bieten sie berufstätigen Eltern eine zusätzliche Entlastung in den Ferien.

 

Daher ist es wichtig, diese Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche insbesondere in einer Zeit, in der die Finanzierung dieser Maßnahmen schwieriger wird, zu erhalten.  Die Fördersätze wurden das letzte Mal im Jahr 2017 angehoben.

 

Die Zuschüsse für Jugendwanderungen, -fahrten- und -lager sollen von 2,50 € auf 3,50 € je Fördertag sowie für Jugendleiterinnen und Jugendleiter von 4,50 € auf 5,50 € je Fördertag erhöht werden. Darüber hinaus soll der Zuschuss für außerschulische Bildungsmaßnahmen von 3,50 € auf 4,00 € erhöht werden.

 

Sofern sich die Gemeinde Salzbergen der Richtlinie des Landkreises Emsland anschließen möchte, ist eine Änderung der derzeitig gültigen Richtlinie aus dem Jahre 2017 erforderlich. 


Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen die Anhebung der Fördersätze und Anpassung der Richtlinie der Gemeinde Salzbergen entsprechend der Richtlinie des Landkreises Emsland zum 01.01.2023 zu beschließen. 


Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Erhöhung der Fördersätze wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2023 berücksichtigt. Es stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.