a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Die 7. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 „Ortsmitte, Teilplan F“ lag in der Zeit vom 26.06. –
28.07.2017 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch
Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden
sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert
worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum
28.07.2017 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat
die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind,
erarbeitet.
Der Beschluss über alle
vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung
und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
a)
Der
Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 2017
- 87 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im
Rahmen der Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ortsmitte,
Teilplan F“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde
Salzbergen beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ortsmitte,
Teilplan F“ einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Der Sachverhalt hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf den HH der
Gemeinde.