a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Klarstellung - Konzept zur Steuerung von nicht privilegierten gewerblichen Tierhaltungsanlagen
c) Feststellungsbeschluss
Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
06.10.2020 die Aufstellung der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98.1 „Tierhaltungsanlage Hermeling,
Steider Straße – Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Die Durchführung der
Bauleitplanung erfolgt in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB).
Die erforderliche
frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wurde im Zeitraum Juli/August 2021 durchgeführt.
Der Beschluss über
die zu diesem Verfahrensschritt vorgetragenen Stellungnahmen und der erfolgten
Abwägung wurde sowohl in der Ortsratssitzung Steide am 07.02.2022 als auch
abschließend in der Verwaltungsausschusssitzung am 15.02.2022 gefasst.
Gleichzeitig erfolgte auch der Auslegungsbeschluss. Hierzu wird auf die Vorlage
BV/012/2022 verwiesen.
Der Entwurf der
o.a. 61. Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung nebst
Anlagen, lag in der Zeit vom 28.03. – 28.04.2022 im Rathaus öffentlich aus.
Zusätzlich konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen
eingesehen werden. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit,
sich zu den Entwurfsunterlagen zu äußern.
Im vorgenannten
Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Die betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung
informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser
Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 28.04.2022 abzugeben.
Neben den
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist
auch eine Stellungnahme von Privatpersonen eingereicht worden.
Das vom
Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat
die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage zu
dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Hierzu ist
insbesondere die Stellungnahme des Landkreis Emsland hervorzuheben, der zum
aktuellen Verfahrensschritt einige Ergänzungen bzw. Konkretisierungen in
Bezugnahme auf das Tierhaltungsanlagenkonzept und zum Umweltbericht gefordert
hat. Der Umweltbericht wurde im Nachgang vom Büro Stelzer nochmals neu
gegliedert und ausführlich ergänzt.
Zudem ist ebenfalls
auf die Stellungnahme der Privatpersonen hinzuweisen, deren Belange sich
überwiegend auf das Thema Lärm und die ausgelegte schalltechnische Beurteilung
bezogen.
Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen (sowohl von der frühzeitigen
Beteiligung als auch von der öffentlichen Auslegung) sind als Anlage beigefügt.
Der Beschluss über
alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
b)
Der Landkreis
Emsland hat im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (61. Änderung des
Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 98.1) in beiden
Beteiligungsverfahren folgende Stellungnahme abgegeben:
Auf S. 10 der Begründung zum o. g.
Bauleitplan heißt es:
„Da das Konzept aber ausdrücklich die
besonderen Entwicklungsbedingungen der örtlich ansässigen Landwirtschaft
berücksichtigen soll, kann auch eine nicht privilegierte gewerbliche
Tierhaltungsanlage an einem solchen Standort vorgesehen werden bzw. hier Bauleitplanung
für eine nicht privilegierte Tierhaltungsanlage seitens der Gemeinde
eingeleitet werden, wenn hier bereits ein landwirtschaftlicher
Betrieb, der die s.g. „Betriebsbezogenen Zulas-sungskriterien"
erfüllt, vorhanden ist und die Verträglichkeit mit den städtebaulichen
Entwicklungszielen der Gemeinde einzelfallbezogen nachgewiesen werden
kann."
Im „Konzept zur Steuerung von nicht
privilegierten gewerblichen Tierhaltungsanlagen" der Gemeinde Salzbergen
findet sich eine eben solche Formulierung auf S. 13 und 14 wieder. Unklar
ist allerdings, ob der Begriff „landwirtschaftlicher
Betrieb" allein den Betrieb nach § 201 BauGB oder auch sonstige
gewerbliche Betriebe einschließt. Aus der Systematik des Konzeptes liegt
letzteres zwar nahe, es bedarf jedoch einer Klarstellung innerhalb des
Konzeptes.
Landwirtschaft im
Sinne des § 201 BauGB ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und
Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf
den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten
Flächen erzeugt werden kann.
Der hier (sowohl in
der Begründung als auch im Konzept zur Steuerung von nicht privilegierten
gewerblichen Tierhaltungsanlagen) verwendete Begriff „landwirtschaftlicher
Betrieb“ schließt neben den Betrieben nach § 201 BauGB auch sonstige
gewerbliche Betriebe (nicht privilegierte gewerbliche Tierhaltung,
landwirtschaftliche Lohnunternehmer u.ä.) mit ein.
Die bislang in der
Begründung und in dem Konzept unklare Formulierung, wurde durch das Büro IPW
entsprechend überarbeitet und angepasst. Somit sollten nun alle Unklarheiten
beseitigt sein.
Die Klarstellung
muss vor dem Feststellungs- und Satzungsbeschluss erfolgen, da das Konzept als
Grundlage für die Regelungen der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes als
auch des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 98.1 herangezogen wird.
c)
Nach Abschluss der
einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen, kann demnach der Feststellungsbeschluss für die 61. Änderung des
Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung und Anlagen durch den Rat der
Gemeinde Salzbergen gefasst werden. Folgende Anlagen sind Bestandteil der
Flächennutzungsplanänderung und sind dieser Beschlussvorlage beigefügt:
-
Begründung
-
Vorhaben-
und Erschließungsplan
-
Umweltbericht
-
Biotoptypenkarte
-
FFH-Verträglichkeitsstudie
(FFH-VS)
-
Brutvogelkartierung
(Erfassungsergebnisse aus 2016)
-
Spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
-
Immissionsschutztechnischer
Bericht, einschl. Stellungnahmen
-
Schalltechnische
Untersuchung
-
Konzept
zur Steuerung von nicht privilegierten gewerblichen Tierhaltungsanlagen.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/051/2022 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangen sind, vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen stimmt der Formulierung und der Klarstellung des Begriffes „Landwirtschaftlicher Betrieb“ in der Begründung sowie im Konzept zur Steuerung von nicht privilegierten gewerblichen Tierhaltungsanlagen, zu.
c)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den Feststellungsbeschluss zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Tierhaltungsanlage Hermeling, Steider Straße – Änderung und Erweiterung“, einschließlich Begründung und Anlagen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht, da gem. § 12 Abs. 1
BauGB ein Durchführungsvertrag geschlossen wurde, worin unter anderem die
Kostenübernahme durch den Vorhabenträger geregelt ist.