Betreff
Bebauungsplan Nr. 56 "Feldhook", 1. Änderung
hier: Auslegungsbeschluss
Vorlage
BV/022/2022
Aktenzeichen
622-21.56.1
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Nach ausführlicher Vorberatung in den politischen Gremien (Ortsrat Holsten-Bexten, Gemeindeentwicklungsausschuss, Verwaltungsausschuss als auch im Rat der Gemeinde Salzbergen) hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ gefasst.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 soll der Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1991, der die Bauabsichten und Möglichkeiten im Vergleich zu den heutigen Bebauungsplänen erheblich einschränkt, überplant werden. Unter anderem soll die Nachverdichtung in diesem Siedlungsbereich gesteuert sowie die planungsrechtlichen Festsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und dem Siedlungscharakter angepasst werden. Auf die Vorlagen BV/223/2021 und BV/272/2021 wird verwiesen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ soll in einem verkürzten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auch auf eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet. Es besteht jedoch die Pflicht, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich im Rahmen einer bestimmten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren.

Dies kann im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Hierzu ist ein entsprechender Auslegungsbeschluss zu fassen. Für die Dauer eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen. Der Bebauungsplanentwurf, einschließlich Begründung und umweltplanerischer Fachbeitrag ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Dem Wunsch des Ortsrates Holsten-Bexten, die betroffenen Eigentümer aus dem Baugebiet Feldhook I vorab über das Bauleitplanverfahren persönlich im Rahmen einer Anliegerversammlung zu informieren, kann aufgrund der derzeitigen Corona-Situation nicht nachgekommen werden. Auch wenn dies gesetzlich nicht erforderlich ist, wird die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich über die öffentliche Auslegung informieren. 


Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“, einschließlich Begründung und umweltplanerischer Fachbeitrag.


Stellungnahme der Kämmerei:

Durch diesen Beschluss ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.