Darlegung des Sachverhaltes:
Aufgrund der
Vorschriften des § 8 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben
Kommunen eine Gleichstellungsbeauftragte zu berufen. Über die Berufung und
Abberufung entscheidet der Rat.
Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte
Christel Kleppe (im Amt seit September 2009) hat mit Schreiben vom 07.02.2022
erklärt, dass sie ihre Tätigkeit mit Ablauf des 31.03.2022 beenden wird. Aus
diesem Grunde ist eine neue Gleichstellungsbeauftragte zu berufen.
Um einen möglichst
reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen,
die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in der März-Ausgabe des Salzbergener
Boten sowie in den sozialen Medien der Gemeinde Salzbergen öffentlich
auszuschreiben (Bewerbungsfrist bis zum 15. März 2022). Eine Besetzung könnte
dann nach den entsprechenden Beratungen in den bereits terminierten Sitzungen
des Verwaltungsausschusses und des Rates zum 31.03.2022 erfolgen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in
der März-Ausgabe des Salzbergener Boten auszuschreiben.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
Aufwandsentschädigung ist im Haushalt berücksichtigt.