Betreff
Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten für die Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/018/2022
Aktenzeichen
022-47
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Aufgrund der Vorschriften des § 8 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben Kommunen eine Gleichstellungsbeauftragte zu berufen. Über die Berufung und Abberufung entscheidet der Rat.

 

Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte Christel Kleppe (im Amt seit September 2009) hat mit Schreiben vom 07.02.2022 erklärt, dass sie ihre Tätigkeit mit Ablauf des 31.03.2022 beenden wird. Aus diesem Grunde ist eine neue Gleichstellungsbeauftragte zu berufen.

 

Um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in der März-Ausgabe des Salzbergener Boten sowie in den sozialen Medien der Gemeinde Salzbergen öffentlich auszuschreiben (Bewerbungsfrist bis zum 15. März 2022). Eine Besetzung könnte dann nach den entsprechenden Beratungen in den bereits terminierten Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates zum 31.03.2022 erfolgen.

 


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in der März-Ausgabe des Salzbergener Boten auszuschreiben.

 

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Die Aufwandsentschädigung ist im Haushalt berücksichtigt.