Darlegung des Sachverhaltes:
Der konsolidierte
Gesamtabschluss umfasst sowohl die Summe der Einzelabschlüsse sämtlicher
rechtlich selbstständiger und unselbstständiger Aufgabenträger als auch die
Kernverwaltung. Der Gesamtabschluss soll die Kommune als eine rechtliche und
wirtschaftliche Einheit darstellen. Bei der Aufstellung des konsolidierten
Gesamtabschlusses sind die Vorschriften des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie der Kommunalhaushalts- und
-kassenverordnung (KomHKVO) anzuwenden.
Die
Aufstellungspflicht des konsolidierten Gesamtabschlusses bestand erstmalig im
Jahr 2013 für das Haushaltsjahr 2012. Danach musste jährlich ein konsolidierter
Gesamtabschluss aufgestellt werden.
Mit der Änderung
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 13.10.2021 (Nds.
GVBl. S. 700) wurden den Kommunen rückwirkend Erleichterungen bei der
Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses gewährt. Nach § 179 Abs. 1
NKomVG kann die Kommune durch Beschluss der Vertretung nunmehr davon absehen,
für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 nach § 128 Abs. 4 einen
konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen und für die Haushaltsjahre bis
einschließlich 2021 nach § 128 Abs. 6 Satz 3 dem Konsolidierungsbericht eine
Kapitalflussrechnung beizufügen.
Der Beschluss über
den Verzicht der Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses ist der
zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde beschließt nach § 179 Abs. 1 NKomVG, dass die Kommune für die
Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 von einem konsolidierten Gesamtabschluss
absieht. Außerdem wird davon abgesehen, bis einschließlich 2021 dem
Konsolidierungsbericht eine Kapitalflussrechnung beizufügen (§ 179 Abs. 1
NKomVG).
Stellungnahme der Kämmerei:
Aufgrund der
Gesetzesänderung des NKomVG und den damit verbundenen Erleichterungen für die
Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses kann sich die Kommune auf
die Aufstellung der Einzelabschlüsse konzentrieren. Insbesondere bei den
Jahresabschlüssen der Gemeinde Salzbergen (Kernhaushalt) lässt sich
feststellen, dass noch einige Jahresabschlüsse aufgrund der Umstellung der
Kameralistik auf das doppische Buchungssystem nachzuholen sind.