Betreff
Gesamtabschluss der Gemeinde Salzbergen; Aufstellungspflicht
Vorlage
BV/017/2022
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Der konsolidierte Gesamtabschluss umfasst sowohl die Summe der Einzelabschlüsse sämtlicher rechtlich selbstständiger und unselbstständiger Aufgabenträger als auch die Kernverwaltung. Der Gesamtabschluss soll die Kommune als eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit darstellen. Bei der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses sind die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) anzuwenden.

Die Aufstellungspflicht des konsolidierten Gesamtabschlusses bestand erstmalig im Jahr 2013 für das Haushaltsjahr 2012. Danach musste jährlich ein konsolidierter Gesamtabschluss aufgestellt werden.

Mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700) wurden den Kommunen rückwirkend Erleichterungen bei der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses gewährt. Nach § 179 Abs. 1 NKomVG kann die Kommune durch Beschluss der Vertretung nunmehr davon absehen, für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 nach § 128 Abs. 4 einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen und für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 nach § 128 Abs. 6 Satz 3 dem Konsolidierungsbericht eine Kapitalflussrechnung beizufügen.

Der Beschluss über den Verzicht der Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses ist der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde beschließt nach § 179 Abs. 1 NKomVG, dass die Kommune für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 von einem konsolidierten Gesamtabschluss absieht. Außerdem wird davon abgesehen, bis einschließlich 2021 dem Konsolidierungsbericht eine Kapitalflussrechnung beizufügen (§ 179 Abs. 1 NKomVG).

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Aufgrund der Gesetzesänderung des NKomVG und den damit verbundenen Erleichterungen für die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses kann sich die Kommune auf die Aufstellung der Einzelabschlüsse konzentrieren. Insbesondere bei den Jahresabschlüssen der Gemeinde Salzbergen (Kernhaushalt) lässt sich feststellen, dass noch einige Jahresabschlüsse aufgrund der Umstellung der Kameralistik auf das doppische Buchungssystem nachzuholen sind.