Darlegung
des Sachverhaltes:
Um die Kita St. Cyriakus in Trägerschaft der
Katholischen Kirchengemeinde zukunftsfähig aufzustellen, wurden bereits im Jahr
2017 Umbauten geplant und tlw. auch vorgenommen. Es war damals vereinbart
worden, dass die über das damals notwendige Maß hinausgehende Maßnahmen nach
Fertigstellung der Nepomuk Kita durchgeführt werden sollen. Inzwischen sind die
Planungen für die Restarbeiten wiederaufgenommen worden. Bauherr ist die
Katholische Kirchengemeinde als Eigentümerin des Gebäudes. Die politische
Gemeinde muss abzüglich sonstiger Zuschüsse das verbleibende Defizit
übernehmen.
Zu der gemeinschaftlich abgestimmten
Ausbauvariante liegt zwischenzeitlich eine Kostenschätzung vor, die sich auf 1.018.902,81 € beläuft.
Bzgl. der Notwendigkeit energetischer
Verbesserungen wurde das Büro e-lenker aus Münster beauftragt, ein Gutachten zu
erstellen und Fördermöglichkeiten zu ermitteln. Dieses Gutachten liegt
zwischenzeitlich vor und bei Durchführung der umfangreichen energetischen Sanierungsmaßnahmen
erhöhen sich die Kosten der Ausbaumaßnahme dann insgesamt auf 1.377.728,05 €. Bei dieser kombinierten
Maßnahme ist mit einer max. Förderung für den energetischen Teil in Höhe von
93.639,00 € zu rechnen.
Da die Baumaßnahme einen Umbau im Bestand
darstellt, müssen gewisse Energieeffizienzwerte für das Gebäude erreicht
werden. Die Mindestwerte, die nach Gebäudeenergiegesetz erreicht werden müssen,
sind nur geringfügig geringer, als die Werte, die bei der Umsetzung der
energetischen Sanierung erreicht werden würden. Es macht somit Sinn auch die
energetische Gesamtsanierung durchzuführen.
Zu den Gesamtkosten stellt das Bistum
Osnabrück eine Förderung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme, abzgl. des
Zuschusses für die Energetische Sanierung, maximal 257.000 € in Aussicht. Diese
Summe beruht auf den aktuell vorliegenden Kosten.
Da keine neuen Kita-Plätze geschaffen
werden, ist eine Förderung des Landes nicht zu erwarten.
Der Landkreis Emsland fördert hingegen
grundsätzlich 20 % bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Eine
Investitionsobergrenze besteht nicht.
Es sei ergänzend daran erinnert, dass auch
noch die Abschnitte 2 und 3 der Sanierung der Außenanlagen nach Fertigstellung
der Hochbaumaßnahmen anstehen.
Die Sanierungspläne sind durch die Verwaltung
geprüft worden. Das Konzept ist schlüssig und rechtfertigt von daher die
Mehrkosten. Einsparpotentiale konnten nicht ermittelt werden. Es ist angesichts
der derzeitigen Baukonjunktur zu befürchten, dass noch Kostensteigerungen zu
erwarten sind.
Der Verwaltungsausschuss hat dem
Ausbaukonzept in seiner Sitzung am 11.05.2021 im Grundsatz zugestimmt.
Am 07.12.2021 fand nun eine Besprechung mit
dem beauftragten Architekturbüro sowie Vertretern der Kirchengemeinde, des
Bistums und der Gemeindeverwaltung statt..
Wie eingangs erwähnt, ergeben sich aus den
dort vorgelegten Plänen vorläufige Kosten in Höhe von 1.377.728,05 €. Diese Kosten beruhen auf Erfahrungswerten des
Architektenbüros WBR. Den Kosten liegt noch kein Leistungsverzeichnis und somit
keine Kostenberechnung zu
Grunde. Zudem ist in der Besprechung das Thema „Lüftungsanlage“ aufgekommen.
Diese Kosten sind ebenfalls noch nicht berücksichtigt. Der Einbau von
Lüftungsanlagen wäre ggf. förderfähig.
Es ist somit noch mit Kostensteigerungen zu
rechnen. Mit der aktuellen vorliegenden Kostenschätzung ergäbe sich folgende
Finanzierung:
Gesamtkosten: 1.377.728,05
€
Zuschuss Bistum: 257.000,00 €
Zuschuss Landkreis: 275.500,00 €
Zuschuss energetische Sanierung (KfW): 93.639,00 €
Zuschuss Gemeinde Salzbergen 751.589,05 €
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Kostensteigerungen wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, dass folgende Haushaltsmittel bereitgestellt werden:
(Haushaltsjahr 2021: 40.000 € (Planungskosten))
Haushaltsjahr 2022: 435.000 €
Haushaltsjahr 2023: 435.000 €
Gesamtmittel durch
Gemeinde 910.000 €
Sich zwischenzeitig
ergebende Kostensteigerungen können dann aber frühestens im Haushaltsplan 2023
durch Anpassung des Ansatzes aufgefangen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, dass zur
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Umbaus der Kindertagesstätte St.
Cyriakus in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils ein Zuschuss in Höhe von
435.000 € in den Haushaltsplänen der Gemeinde Salzbergen eingestellt wird. Die
abschließende Fördersumme ist noch zu ermitteln.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Mittel sind entsprechend in den Haushaltsplanungen vorgemerkt.