Betreff
Umbau und Sanierung Kita St. Cyriakus
Vorlage
BV/282/2021
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Um die Kita St. Cyriakus in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde zukunftsfähig aufzustellen, wurden bereits im Jahr 2017 Umbauten geplant und tlw. auch vorgenommen. Es war damals vereinbart worden, dass die über das damals notwendige Maß hinausgehende Maßnahmen nach Fertigstellung der Nepomuk Kita durchgeführt werden sollen. Inzwischen sind die Planungen für die Restarbeiten wiederaufgenommen worden. Bauherr ist die Katholische Kirchengemeinde als Eigentümerin des Gebäudes. Die politische Gemeinde muss abzüglich sonstiger Zuschüsse das verbleibende Defizit übernehmen.

 

Zu der gemeinschaftlich abgestimmten Ausbauvariante liegt zwischenzeitlich eine Kostenschätzung vor, die sich auf 1.018.902,81 € beläuft.

 

Bzgl. der Notwendigkeit energetischer Verbesserungen wurde das Büro e-lenker aus Münster beauftragt, ein Gutachten zu erstellen und Fördermöglichkeiten zu ermitteln. Dieses Gutachten liegt zwischenzeitlich vor und bei Durchführung der umfangreichen energetischen Sanierungsmaßnahmen erhöhen sich die Kosten der Ausbaumaßnahme dann insgesamt auf 1.377.728,05 €. Bei dieser kombinierten Maßnahme ist mit einer max. Förderung für den energetischen Teil in Höhe von 93.639,00 € zu rechnen.

 

Da die Baumaßnahme einen Umbau im Bestand darstellt, müssen gewisse Energieeffizienzwerte für das Gebäude erreicht werden. Die Mindestwerte, die nach Gebäudeenergiegesetz erreicht werden müssen, sind nur geringfügig geringer, als die Werte, die bei der Umsetzung der energetischen Sanierung erreicht werden würden. Es macht somit Sinn auch die energetische Gesamtsanierung durchzuführen.

 

Zu den Gesamtkosten stellt das Bistum Osnabrück eine Förderung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme, abzgl. des Zuschusses für die Energetische Sanierung, maximal 257.000 € in Aussicht. Diese Summe beruht auf den aktuell vorliegenden Kosten.

 

Da keine neuen Kita-Plätze geschaffen werden, ist eine Förderung des Landes nicht zu erwarten.

Der Landkreis Emsland fördert hingegen grundsätzlich 20 % bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Eine Investitionsobergrenze besteht nicht.

 

Es sei ergänzend daran erinnert, dass auch noch die Abschnitte 2 und 3 der Sanierung der Außenanlagen nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen anstehen.

 

Die Sanierungspläne sind durch die Verwaltung geprüft worden. Das Konzept ist schlüssig und rechtfertigt von daher die Mehrkosten. Einsparpotentiale konnten nicht ermittelt werden. Es ist angesichts der derzeitigen Baukonjunktur zu befürchten, dass noch Kostensteigerungen zu erwarten sind.

 

Der Verwaltungsausschuss hat dem Ausbaukonzept in seiner Sitzung am 11.05.2021 im Grundsatz zugestimmt.

 

Am 07.12.2021 fand nun eine Besprechung mit dem beauftragten Architekturbüro sowie Vertretern der Kirchengemeinde, des Bistums und der Gemeindeverwaltung statt..

 

Wie eingangs erwähnt, ergeben sich aus den dort vorgelegten Plänen vorläufige Kosten in Höhe von 1.377.728,05 €. Diese Kosten beruhen auf Erfahrungswerten des Architektenbüros WBR. Den Kosten liegt noch kein Leistungsverzeichnis und somit keine Kostenberechnung zu Grunde. Zudem ist in der Besprechung das Thema „Lüftungsanlage“ aufgekommen. Diese Kosten sind ebenfalls noch nicht berücksichtigt. Der Einbau von Lüftungsanlagen wäre ggf. förderfähig.

 

Es ist somit noch mit Kostensteigerungen zu rechnen. Mit der aktuellen vorliegenden Kostenschätzung ergäbe sich folgende Finanzierung:

 

Gesamtkosten:                                                                1.377.728,05 €

Zuschuss Bistum:                                                                               257.000,00 €

Zuschuss Landkreis:                                                          275.500,00 €

Zuschuss energetische Sanierung (KfW):                   93.639,00 €

 

Zuschuss Gemeinde Salzbergen                                  751.589,05 €

 

 

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostensteigerungen wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass folgende Haushaltsmittel bereitgestellt werden:

 

(Haushaltsjahr 2021:                                      40.000 € (Planungskosten))

 

Haushaltsjahr 2022:                                        435.000 €

Haushaltsjahr 2023:                                        435.000 €

 

Gesamtmittel durch Gemeinde                910.000 €

 

Sich zwischenzeitig ergebende Kostensteigerungen können dann aber frühestens im Haushaltsplan 2023 durch Anpassung des Ansatzes aufgefangen.




Beschlussempfehlung:

Der Rat beschließt, dass zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Umbaus der Kindertagesstätte St. Cyriakus in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 435.000 € in den Haushaltsplänen der Gemeinde Salzbergen eingestellt wird. Die abschließende Fördersumme ist noch zu ermitteln.




Stellungnahme der Kämmerei:

Die Mittel sind entsprechend in den Haushaltsplanungen vorgemerkt.