Darlegung des Sachverhaltes:
Im Rahmen einer Pressekonferenz zur Neustrukturierung des Bundesamtes
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben Bundesinnenminister
Horst Seehofer und BBK-Präsident Armin Schuster am 17.03.2021 angekündigt, dass
der Bund die Länder mit 88 Mio. € beim Aufbau eines Sirenennetzes unterstützen
will.
Ende Juni 2021 meldeten die Kommunalen Spitzenverbände, dass die Länder
Mittel vom Bund erhalten und damit Bedarfe vor Ort mit einer
Anschubfinanzierung als Festbetrag unterstützen sollen. Der geplante
Förderzweck ist die Errichtung von Sirenen und/oder Sirenensteuerungsgeräten,
die einigen Mindesteigenschaften genügen und über das TETRA BOS Digitalfunknetz
ansteuerbar sein müssen. Niedersachsen soll nach dem Königsteiner Schlüssel
rund 8 Mio. € erhalten. Der verfügbare Investitionszeitraum wird
voraussichtlich bis zum 31.12.2022 begrenzt sein.
Nach Auskunft des
Nds. Ministeriums für Inneres und Sport hat BBK-Präsident Schuster mit Blick
auf mögliche Fördersätze angedeutet, dass
Ø
für
eine Sirene auf dem Dach ein Festbetrag von 10.850 € (8.500 € Sirene, 1.500 €
Errichtung und 850 € Steuerung),
Ø
für
eine freistehende Sirene ein Festbetrag von 17.350 € (8.500 € Sirene, 3.000 €
Einrichtung, 5.000 € Mast und 850 € Steuerung und
Ø
für
Ersatz (Anbindung an Leitstelle o.ä.) ein Festbetrag von 1.000 € zur Verfügung
gestellt werden sollen.
Mit diesem Kenntnisstand wurden seitens des Landkreises Emsland bereits
erste Überlegungen zur Erarbeitung eines kreisweiten „Sirenenkonzeptes“ angestellt,
um ggf. rechtzeitig die o.g. Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Infolge
der eingetretenen Hochwasserlage in diversen Städten und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern rückt die Thematik verstärkt in
das öffentliche Interesse.
Der kreisweite Ist-Zustand wurde bereits erhoben. Für die Gemeinde
Salzbergen wurde die auf dem Rathaus befindliche Sirene, die nur Feueralarm
auslösen kann, gemeldet.
Insgesamt soll vom Landkreis Emsland ein allgemeines Warn- und
Sirenenkonzept erarbeitet und mit den Kommunen abgestimmt werden, damit eine
Warnung und Information der Bevölkerung vor drohenden bzw. eingetretenen
Gefahren erfolgen kann. Hier soll den Sirenen als erstem Warnmittel mit
„Weckfunktion“ eine herausgehobene Rolle zukommen. Inwiefern eine zu erwartende
Finanzierunglücke zwischen den tatsächlichen Investitionskosten und der
Bundesförderung vom Landkreis geschlossen werden kann, ist noch zu klären.
Die Gemeinde Salzbergen hat bereits im März 2021 (vor der
Flutkatastrophe und dem Beginn der Aktivitäten des Bundes und des Landkreises)
mit der Firma Helin aus Hagen, die auch die (Feuer-)Sirene auf dem Rathaus
jährlich wartet, Kontakt zur Erstellung einer Beschallungsübersicht für die
Gemeinde Salzbergen aufgenommen.
Nach dem erarbeiteten Beschallungskonzept und nach Ortsbegehung mit der
Firma Helin sind für eine flächenmäßige Beschallung der Gemeinde Salzbergen
durch Sirenen folgende Standorte vorgesehen:
- Feuerwehrgerätehaus, Wessendorfstraße
11 (Dach/Gebäudesirene)
- Oberschule, Steider Straße 23
(Dach/Gebäudesirene)
- Dorfgemeinschaftshaus Steide, Steider
Straße 100 (Dach/Gebäudesirene)
- Sportplatz, Ahlder Damm 16,
(Dach/Gebäudesirene)
- Bauhof, Wieselweg 3 (Mast, da am
Gebäude technisch nicht möglich)
- Östl. der OKE (Kreuzungsbereich Im
Holde) Mast
- Dorfgemeinschaftshaus Rheiner Straße 17
(Mast, Gebäude nicht möglich)
- Gemeindehaus Holsten, Feldstraße 2
(Dach/Gebäudesirene)
Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Runderlass vom
21.09.2021 an alle Katastrophenschutzbehörden den Gegenstand der Förderung und
die Fördersätze je Standort erläutert. Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen
Katastrophenschutzbehörden, die Fördermittel zur zweckentsprechenden Verwendung
an die Städte und Gemeinden leiten.
Aufgrund der begrenzten Mittel (in Nds. stehen für die Jahre 2021 und
2022 jeweils rd. 4 Mio. € zur Verfügung) und Befristung des Förderprogramms
wurde eine schnellstmögliche Antragstellung empfohlen. Antragsberechtigt sind
ausschließlich die Landkreise in ihrer Funktion als Katastrophenschutzbehörde.
Die Anträge der Städte und Gemeinden müssen vom Landkreis gebündelt beim Nds.
Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) vorgelegt werden.
Der Antrag auf Förderung der obigen Sirenenstandorte in der Gemeinde Salzbergen
wurde dem Landkreis Emsland am 28.09.2021 übersandt.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des
Sirenenkonzeptes vorbehaltlich einer Förderung, bzw. einer außerplanmäßigen
Ausgabe soweit keine 100%-ige Kostendeckung durch die Förderung erfolgt.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die geplanten Kosten der Baumaßnahme sollen zu 100% aus Fördermitteln
generiert werden. Soweit die tatsächlichen Kosten nicht über Zuschüsse gedeckt
werden können, soll der zusätzliche Mittelbedarf im Laufe des Jahres außerplanmäßig
zur Verfügung gestellt werden.