Betreff
Sirenenkonzept der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/277/2021
Aktenzeichen
144-50.1
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Im Rahmen einer Pressekonferenz zur Neustrukturierung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben Bundesinnenminister Horst Seehofer und BBK-Präsident Armin Schuster am 17.03.2021 angekündigt, dass der Bund die Länder mit 88 Mio. € beim Aufbau eines Sirenennetzes unterstützen will.

 

Ende Juni 2021 meldeten die Kommunalen Spitzenverbände, dass die Länder Mittel vom Bund erhalten und damit Bedarfe vor Ort mit einer Anschubfinanzierung als Festbetrag unterstützen sollen. Der geplante Förderzweck ist die Errichtung von Sirenen und/oder Sirenensteuerungsgeräten, die einigen Mindesteigenschaften genügen und über das TETRA BOS Digitalfunknetz ansteuerbar sein müssen. Niedersachsen soll nach dem Königsteiner Schlüssel rund 8 Mio. € erhalten. Der verfügbare Investitionszeitraum wird voraussichtlich bis zum 31.12.2022 begrenzt sein.

 

Nach Auskunft des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport hat BBK-Präsident Schuster mit Blick auf mögliche Fördersätze angedeutet, dass

 

Ø  für eine Sirene auf dem Dach ein Festbetrag von 10.850 € (8.500 € Sirene, 1.500 € Errichtung und 850 € Steuerung),

Ø  für eine freistehende Sirene ein Festbetrag von 17.350 € (8.500 € Sirene, 3.000 € Einrichtung, 5.000 € Mast und 850 € Steuerung und

Ø  für Ersatz (Anbindung an Leitstelle o.ä.) ein Festbetrag von 1.000 € zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Mit diesem Kenntnisstand wurden seitens des Landkreises Emsland bereits erste Überlegungen zur Erarbeitung eines kreisweiten „Sirenenkonzeptes“ angestellt, um ggf. rechtzeitig die o.g. Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Infolge der eingetretenen Hochwasserlage in diversen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern rückt die Thematik verstärkt in das öffentliche Interesse.

 

Der kreisweite Ist-Zustand wurde bereits erhoben. Für die Gemeinde Salzbergen wurde die auf dem Rathaus befindliche Sirene, die nur Feueralarm auslösen kann, gemeldet.

 

Insgesamt soll vom Landkreis Emsland ein allgemeines Warn- und Sirenenkonzept erarbeitet und mit den Kommunen abgestimmt werden, damit eine Warnung und Information der Bevölkerung vor drohenden bzw. eingetretenen Gefahren erfolgen kann. Hier soll den Sirenen als erstem Warnmittel mit „Weckfunktion“ eine herausgehobene Rolle zukommen.  Inwiefern eine zu erwartende Finanzierunglücke zwischen den tatsächlichen Investitionskosten und der Bundesförderung vom Landkreis geschlossen werden kann, ist noch zu klären.

 

Die Gemeinde Salzbergen hat bereits im März 2021 (vor der Flutkatastrophe und dem Beginn der Aktivitäten des Bundes und des Landkreises) mit der Firma Helin aus Hagen, die auch die (Feuer-)Sirene auf dem Rathaus jährlich wartet, Kontakt zur Erstellung einer Beschallungsübersicht für die Gemeinde Salzbergen aufgenommen.

Nach dem erarbeiteten Beschallungskonzept und nach Ortsbegehung mit der Firma Helin sind für eine flächenmäßige Beschallung der Gemeinde Salzbergen durch Sirenen folgende Standorte vorgesehen:

 

  1. Feuerwehrgerätehaus, Wessendorfstraße 11 (Dach/Gebäudesirene)
  2. Oberschule, Steider Straße 23 (Dach/Gebäudesirene)
  3. Dorfgemeinschaftshaus Steide, Steider Straße 100 (Dach/Gebäudesirene)
  4. Sportplatz, Ahlder Damm 16, (Dach/Gebäudesirene)
  5. Bauhof, Wieselweg 3 (Mast, da am Gebäude technisch nicht möglich)
  6. Östl. der OKE (Kreuzungsbereich Im Holde) Mast
  7. Dorfgemeinschaftshaus Rheiner Straße 17 (Mast, Gebäude nicht möglich)
  8. Gemeindehaus Holsten, Feldstraße 2 (Dach/Gebäudesirene)

 

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Runderlass vom 21.09.2021 an alle Katastrophenschutzbehörden den Gegenstand der Förderung und die Fördersätze je Standort erläutert. Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen Katastrophenschutzbehörden, die Fördermittel zur zweckentsprechenden Verwendung an die Städte und Gemeinden leiten.

 

Aufgrund der begrenzten Mittel (in Nds. stehen für die Jahre 2021 und 2022 jeweils rd. 4 Mio. € zur Verfügung) und Befristung des Förderprogramms wurde eine schnellstmögliche Antragstellung empfohlen. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Landkreise in ihrer Funktion als Katastrophenschutzbehörde. Die Anträge der Städte und Gemeinden müssen vom Landkreis gebündelt beim Nds. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) vorgelegt werden.

 

Der Antrag auf Förderung der obigen Sirenenstandorte in der Gemeinde Salzbergen wurde dem Landkreis Emsland am 28.09.2021 übersandt.




Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Sirenenkonzeptes vorbehaltlich einer Förderung, bzw. einer außerplanmäßigen Ausgabe soweit keine 100%-ige Kostendeckung durch die Förderung erfolgt.


Stellungnahme der Kämmerei:

Die geplanten Kosten der Baumaßnahme sollen zu 100% aus Fördermitteln generiert werden. Soweit die tatsächlichen Kosten nicht über Zuschüsse gedeckt werden können, soll der zusätzliche Mittelbedarf im Laufe des Jahres außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.