Darlegung des Sachverhaltes:
Nicht nur aufgrund der aktuell grassierenden Corona-Pandemie sollte in
den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Salzbergen für
infektionsschutzgerechte Lüftungsanlagen gesorgt werden, die den CO²-Gehalt der
Atemluft kontrollieren und eine regelmäßige automatische Lüftung (ohne
Fensteröffnung) durchführen. Vordinglich Klassenräume für Schüler unter 12
Jahren, die derzeit noch nicht gegen CoVid19 geimpft werden können, stehen
dabei im Fokus. Somit wird vorgeschlagen, in den einzelnen Klassenräumen der
betreffenden (Grund)Schulen entsprechende Lüftungsanlagen einzubauen.
Für die Baumaßnahmen können derzeit großzügig Fördermittel generiert
werden. Die Anträge wurden bereits gestellt, Fördermittelbescheide zur
Bundesförderung Corona-gerechter stationärer Raumlufttechnischer Anlagen liegen
bereits vor. Der Zuschuss beträgt 80% der Investitionskosten, maximal bis zu
500.000,00 € pro Schule. Die Förderung umfasst den Neubau von stationären
RLT-Anlagen sowie die Erstellung eines Konzepts zur infektionsschutzgerechten
Lüftung.
Für die Grundschule
Salzbergen ist die Zusage für den Höchstfördersatz von bis zu 500.000,00 €
eingegangen. Für die Grundschule Holsten betragen die zugesagten Fördermittel
bis zu 80.000,00 €. Für die Oberschule ist noch ein Antrag zu stellen. Da in
der Oberschule auch Schüler über 12 Jahren unterrichtet werden, wird nicht eine
Ausstattung aller Klassen gefördert. Vorsorglich wurden Mittel für die
Ausstattung von 4 Klassen eingeplant. Es sind aber noch Abstimmungen mit dem
Fördergeber erforderlich
Die Gemeinde Salzbergen beabsichtigt, die geforderten Maßnahmen mit
Hilfe entsprechender Fachplaner durchzuführen. Angebote sollen zeitnah
angefordert werden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt,
a)
die
Grundschulen und die Oberschule der Gemeinde Salzbergen mit den oben
beschriebenen Raumlufttechnischen Anlagen auszustatten und
b) die nötigen Planungsleistungen für die
erforderlichen Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts zur
infektionsschutzgerechten Lüftung sowie zum Neubau von stationären RLT-Anlagen
anzufragen und zu beauftragen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
voraussichtlichen Investitionskosten sind im Haushaltsplanentwurf 2022 unter
Berücksichtigung der zugesagten Fördermittel eingeplant.