Betreff
Feststellung der Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung hinsichtlich der Wahl der/des Ratsvorsitzenden und Bekanntgabe der Fraktionen/ Gruppen im Gemeinderat
Vorlage
BV/262/2021
Art
Beschlussvorlage
  1. Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung

 

Die bislang geltende Geschäftsordnung, die sich die Vertretung zur Regelung vielfältiger Verfahrens- und Organisationsfragen geben muss, gilt gem. § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils nur für die Dauer der Wahlperiode

 

Da die neue Geschäftsordnung erst nach der Konstituierung beschlossen werden kann, sollte darüber Beschluss gefasst werden, dass für das Verfahren zur Wahl der/des Ratsvorsitzenden die Vorschriften der bisherigen Geschäftsordnung angewendet werden.

 

Die bisherige Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt.

 

  1. Bekanntgabe der Fraktionen/Gruppen im Gemeinderat

 

Im Rat der Gemeinde Salzbergen sind die CDU Fraktion und die SPD Fraktion vertreten. Beide Fraktionen haben ihre Bildung dem Bürgermeister ordnungsgemäß angezeigt. Fraktionsvorsitzender bei der CDU ist Herr Frank Elling und bei der SPD Herr Detlev Walter.

 

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind bei der CDU Herr Helmut Bültel (1. Stellvertreter) und Frau Anja Dörnhoff (2. Stellvertreterin). Stellvertretende Fraktionsvorsitzende bei der SPD ist Frau Katrin Kaiser.

 


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, dass für das Verfahren zur Wahl des/der Ratsvorsitzenden die Vorschriften der bisherigen Geschäftsordnung angewendet werden.




Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich nicht.