- Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung
Die bislang geltende Geschäftsordnung, die
sich die Vertretung zur Regelung vielfältiger Verfahrens- und
Organisationsfragen geben muss, gilt gem. § 69 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils nur für die Dauer der Wahlperiode
Da die neue Geschäftsordnung erst nach der
Konstituierung beschlossen werden kann, sollte darüber Beschluss gefasst
werden, dass für das Verfahren zur Wahl der/des Ratsvorsitzenden die
Vorschriften der bisherigen Geschäftsordnung angewendet werden.
Die bisherige Geschäftsordnung ist als
Anlage beigefügt.
- Bekanntgabe der Fraktionen/Gruppen im Gemeinderat
Im Rat der Gemeinde Salzbergen sind die CDU Fraktion und die SPD
Fraktion vertreten. Beide Fraktionen haben ihre Bildung dem Bürgermeister
ordnungsgemäß angezeigt. Fraktionsvorsitzender bei der CDU ist Herr Frank
Elling und bei der SPD Herr Detlev Walter.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind
bei der CDU Herr Helmut Bültel (1. Stellvertreter) und Frau Anja Dörnhoff (2. Stellvertreterin). Stellvertretende
Fraktionsvorsitzende bei der SPD ist Frau Katrin Kaiser.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, dass für das Verfahren zur
Wahl des/der Ratsvorsitzenden die Vorschriften der bisherigen Geschäftsordnung
angewendet werden.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen ergeben sich nicht.