Darlegung des
Sachverhaltes:
Die derzeit gültige Satzung über die Rechtsstellung der
Gleichstellungsbeauftragten stammt aus dem Jahre 2005 (derzeit galt noch die
NIedersächsische Gemeindeordnung) und soll entsprechend den heutigen Vorgaben
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes angepasst werden.
Neben einigen redaktionellen Änderungen (im
Text rot markiert) wird auf folgende Anpassungen hingewiesen:
§
1 – bislang war lt. Satzung
bzw. der seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelung für eine Abberufung der
Gleichstellungsbeauftragten eine 2/3 Mehrheit des Rates erforderlich. Eine
Abberufung ist jetzt gem. § 8 NKomVG mit der Mehrheit der Mitglieder des Rates
möglich.
§
3 - Lt. derzeitiger Satzung bzw. der seinerzeit
geltenden gesetzlichen Regelung ist die Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar
dem Bürgermeister unterstellt. Die Bezeichnung wurde entsprechend den
Vorgaben des NKomVG geändert in „zugeordnet“.
§
7 – Unterrichtung des Rates
– wurde aufgrund der Ergänzung im NKomVG neu eingefügt (die Unterrichtung wird
entsprechend der Vorschrift des NKomVG bereits seit Jahren praktiziert).
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt die Satzung über die Rechtsstellung der
Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Salzbergen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen ergeben sich nicht.