Betreff
Änderung der Satzung über die Rechtstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/259/2021
Aktenzeichen
022-47
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Die derzeit gültige Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten stammt aus dem Jahre 2005 (derzeit galt noch die NIedersächsische Gemeindeordnung) und soll entsprechend den heutigen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes angepasst werden.

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen (im Text rot markiert) wird auf folgende Anpassungen hingewiesen:

 

§ 1 – bislang war lt. Satzung bzw. der seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelung für eine Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten eine 2/3 Mehrheit des Rates erforderlich. Eine Abberufung ist jetzt gem. § 8 NKomVG mit der Mehrheit der Mitglieder des Rates möglich.

 

§ 3  - Lt. derzeitiger Satzung bzw. der seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelung ist die Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt.  Die Bezeichnung wurde entsprechend den Vorgaben des NKomVG geändert in „zugeordnet“.

 

§ 7 – Unterrichtung des Rates – wurde aufgrund der Ergänzung im NKomVG neu eingefügt (die Unterrichtung wird entsprechend der Vorschrift des NKomVG bereits seit Jahren praktiziert).




Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Salzbergen.




Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich nicht.