Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 1

Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/015/2020 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Steider Straße Süd“ abzugeben.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ einschließlich Begründung nebst Anlagen als Satzung.

 


a)

Der Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ lag in der Zeit vom 16.12.2019 – 17.01.2020 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind zum Entwurf dieses Bebauungsplanes weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 17.01.2020 abzugeben.

Zu den eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Bürgermeister Kaiser ergänzt, dass nach der öffentlichen Auslegung noch kleinere textliche Änderungen, die keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung haben, vorgenommen wurden. Unter anderem wurden die Sichtdreiecke eingezeichnet. Weitere Anpassungen gab es bei der Dachneigung, Material und Farbgestaltung der Bedachung und zur Vorschrift zu Garagen/Nebenanlagen in überbaubaren Bereichen.

 

Ratsherr Walter bemängelt die Vorschriften zur Material- und Farbgebung der Bedachung. Seiner Meinung nach sollte jeder Bauherr selber entscheiden können, welche Farbe seine Bedachung haben soll.

 

Beschlussempfehlung:

Die Vorschrift zur Material- und Farbgebung der Bedachung, so wie sie im Bebauungsplanentwurf festgesetzt ist, ist beizubehalten.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja 8  Nein 1