Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ lag in der Zeit vom
16.12.2019 – 17.01.2020 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind zum Entwurf
dieses Bebauungsplanes weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieses
Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 17.01.2020 abzugeben.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser
Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur
Vorlage Nr. BV/015/2020 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen der
beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94
„Steider Straße Süd“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 94
„Steider Straße Süd“ einschließlich Begründung nebst Anlagen als Satzung.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse
nicht.