Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeindeentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur weiteren Beratung an den Verwaltungsausschuss.




a)

Der Bebauungsplan Nr. 108 „Holstener Weg“ liegt in der Zeit vom 01.04. – 03.05.2019 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind bislang weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 03.05.2019 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage noch beigefügt werden, erarbeiten.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.