Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der Bebauungsplan Nr. 108 „Holstener Weg“ liegt in der Zeit vom 01.04. –
03.05.2019 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind bislang weder Bedenken noch
Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine
Stellungnahme bis zum 03.05.2019 abzugeben. Das Planungsbüro IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die Abwägungsvorschläge, die als Anlage
dieser Vorlage noch beigefügt werden, erarbeiten.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur
Vorlage Nr. BV/050/2019 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der
beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108
„Holstener Weg“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 108
„Holstener Weg“ einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.