Darlegung des Sachverhaltes:
Ausgangssituation:
Die Gemeinde beabsichtigt
den Neubau eines straßenbegleitenden Geh-Radweges zwischen der B70 und dem
Baugebiet Feldhook in Holsten. Diese Maßnahme unterteilt sich in zwei
Abschnitte:
- Geh-Radweg zwischen der B70
und der Holsterfeldstraße auf der Südseite der Feldstraße mit einer
Gesamtlänge von 610 m.
- Geh-Radweg zwischen dem
Gewerbegebiet Holsterfeld-West und dem Baugebiet Feldhook auf der Südseite
der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von 1500 m.
Der
geplante Radweg ist Bestandteil eines Verkehrsentwicklungsplanes aus dem Jahr
2005. Demnach verläuft die Verbindung Feldstraße – Feldhookstraße im östlichen
Gemeindegebiet von der B70 durch das Gewerbegebiet Holsterfeld bis zur
Feldhookstraße und von dort künftig weiterführend zur K319 im Ortsteil Bexten.
Die Verbindung ist insbesondere als Erschließung des Ortsteils Holsten an das
Gewerbegebiet anzusehen.
Durch
den Neubau des Radweges zwischen der B70 und K319 leistet der Radweg einen
Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze, unter Einhaltung der anerkannten
Regeln der Technik. Der Geh-/Radweg ist unter Wirtschaftlichkeitsaspekten
geplant. Die Attraktivität und die Sicherheit der Strecke wird insbesondere für
den Berufsverkehr erhöht. Der Radweg zielt vorrangig auf das
Verlagerungspotenzial von KFZ auf das Fahrrad ab. Wir gehen davon aus, dass die
Verkehrsbelastung sich mindestens zu 10 % auf das Rad verlagern kann. Die
Unterhaltung des Radweges wird durch die Gemeinde sichergestellt.
Vorgesehene Sanierung und
geschätzte Kosten:
Der
Ausbau des Geh-/ Radweges soll auf der Südseite der Feldstraße erfolgen.
Zwischen der Bundesstraße und der Straße Holsterfeld ist auf der Südseite der
Straße eine 2-reihige Rinne mit Rundbordanlage verbaut. Hieran schließt die neu
geplante Nebenanlage an. Im Streckenabschnitt zwischen der Straße Holsterfeld
und der Holsterfeldstraße ist derzeit keine Bordanlage vorhanden. Diese muß im
Zuge der Baumaßnahme einschließlich der 2-reihigen Rinne neu erstellt werden.
Die Breite ist mit 3,0 Meter geplant.
Der
Neubau des Geh-Radweges zwischen den Gewerbegebiet Holsterfeld und dem Ortsteil
Feldhook ist mit einer Breite von 2,5 Meter geplant. Innerhalb der
geschlossenen Ortschaft wird der Geh-Radweg durch einen 0,5 m breiten
Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich außerhalb geschlossener
Ortschaft verläuft der Weg hinter einer Vegetationsreihe in ausreichendem
Abstand zur Fahrbahn. Am Bauende schließt der Geh-Radweg an einen vorhandenen
Weg an.
Alle Streckenabschnitte
sind in Pflasterbauweise geplant.
Derzeit liegt noch kein
Bodengutachten vor. Aufgrund vorliegender Baugrundgutachten für angrenzende
Baumaßnahmen wird von unbelastetem Baugrund ausgegangen. Ein Baugrundgutachten
wird in Kürze in Auftrag gegeben.
Es ist beabsichtigt, beide
Radwegteilstücke parallel in Ausführung zu bringen. Die Planungsarbeiten sollen
in 2022 abgeschlossen sein. Die Ausführungsarbeiten sind ebenfalls für das Jahr
2022 geplant. Die Fertigstellung und Restarbeiten können dann, im Jahr 2023
erfolgen.
Der Kostenrahmen ermittelt
sich wie folgt:
Mögliche Bezuschussung des
Sanierungsaufwandes:
Um
die Sanierung des Geh-/ Radweges nicht ausschließlich aus Mitteln der Gemeinde
Salzbergen finanzieren zu müssen, bietet es sich an dieses Projekt als
Förderungsprogramm des Landes „Förderung von Radverkehrsinfrastruktur –
Sonderprogramm Stadt und Land “ anzumelden.
Die
Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer
Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderquote beträgt für
Kommunen, 80 % der förderfähigen Projektkosten bei Beantragung bis zum
15.09.2021. Zuwendungsfähig sind angemessene Ausgaben für investive und
investitionsvorbereitende Maßnahmen.
Der aktuelle
Finanzierungsplan ermittelt sich wie folgt:
Beschlussempfehlung:
Der
Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt zwecks Bezuschussung die
Investitionsmaßnahme „Neubau eines Radweges entlang der Feldstraße“ zum
Förderungsprogramm des Landes „Förderung von Radverkehrsinfrastruktur –
Sonderprogramm Stadt und Land “ – Programmaufruf Förderjahr 2022 anzumelden.
Die Gemeinde Salzbergen erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und
durch Förderungsmittel nicht gedeckten Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben
durch Eigenmittel zu tragen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die erforderlichen
Eigenmittel werden im HH 2022 unter Berücksichtigung der angestrebten
Fördermittel eingestellt.