Darlegung des Sachverhaltes:
Den Eigentümern der
Hofanlage „Feldstraße 18“ wurden am 26.05.2021 im Rahmen eines Ortstermins die
Planungen der Gemeinde zur Erstellung eines Radweges vom Baugebiet Feldhook III
bis zur Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße“ vorgestellt. Der Plan sieht vor,
dass im Bereich der zulässigen 100 km/h -also vor dem Ortseingangsschild- der
Graben als Sicherheitsstreifen zwischen Straße und Radweg bestehen bleibt.
Zwischen Graben und Radweg ist eine Absturzsicherung in Form eines Zaunes
vorgesehen, daran geführt der Radweg und als Sichtschutz soll abschließend eine
neue Hecke auf Privatgrund angepflanzt werden.
Der aktuelle Entwurf und
ein Systemschnitt sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Da der
geplante Radweg zum Teil über das Grundstück der Familie Kramer/Holtkemper
geplant ist, wurde mit den Eigentümern auch über den für die Baumaßnahme
notwendigen Grunderwerb gesprochen. Die zu erwerbenden Flächen sind im Lageplan
entsprechend ausgewiesen.
Beschlussempfehlung:
Der Ortsrat Holsten-Bexten beschließt, dass die
Baumaßnahme entsprechend der vorgestellten Planung umgesetzt werden und unter
der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushaltes 2022 entsprechend
Haushaltsmittel angemeldet werden sollen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Das Projekt ist im Haushalt unter
der Investitionsnummer I-18-0029 angemeldet. Zur Finanzierung der Baumaßnahme
sollen zunächst Fördermittel beantragt werden. Im Haushalt 2022 sollen dann die
konkreten Kosten und geplanten Einnahmen angemeldet werden. Ein HH-Ausgleich
ist zwingend anzustreben. Für den notwendigen Grunderwerb wurden im Haushalt
2021 unter der Investitionsnummer I-99-0028 entsprechende Mittel eingeplant.