Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steider Straße Süd“ lag in
der Zeit vom 16.12.2019 – 17.01.2020 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind
weder Bedenken noch Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgetragen
worden.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieser
Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 17.01.2020 abzugeben.
Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat zu den eingegangenen
Stellungnahmen Abwägungsvorschläge erarbeitet, die als Anlage zu dieser Vorlage
beigefügt sind.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur
Vorlage BV/016/2020 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen der
beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung zur 59. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Steider Straße Süd“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den Feststellungsbeschluss zur 59.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Steider Straße Süd“ einschließlich
Begründung und Anlagen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch die Beschlüsse
nicht.