Betreff
59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Steider Straße Süd"; hier: a) Beschluss über Bedenken und Anregungen, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/016/2020
Aktenzeichen
622-14.59
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steider Straße Süd“ lag in der Zeit vom 16.12.2019 – 17.01.2020 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieser Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 17.01.2020 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat zu den eingegangenen Stellungnahmen Abwägungsvorschläge erarbeitet, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 


Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage BV/016/2020 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steider Straße Süd“ abzugeben.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den Feststellungsbeschluss zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steider Straße Süd“ einschließlich Begründung und Anlagen.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch die Beschlüsse nicht.