Betreff
Straßenbeleuchtung; hier: a) Allgemein, b) Steckelower, c) Bextener Straße
Vorlage
BV/129/2019
Aktenzeichen
861-03.20
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Alljährlich wird das Jahresausbauprogramm zur Ergänzung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Hierfür standen jedes Jahr 10.000 € Haushaltsmittel zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr konnte die Gemeinde Salzbergen von dem Kommunalen Energiekonzept (KEK) der Innogy profitieren, sodass die Haushaltsmittel für das Straßenbeleuchtungsprogramm eingespart werden konnten.

 

Durch das KEK-Programm der Innogy konnten im Jahr 2018 und 2019 folgende Maßnahmen gefördert und umgesetzt werden:

- Aufstellen der Straßenbeleuchtung im 2. Bauabschnitt Emsstraße

- Aufstellen von Leuchten auf dem Kirchvorplatz und Kirchenanstrahlung

- Die Brunnenanstrahlung vor der St. Cyriakus Kirche

- Die Anstrahlung der evangelischen lutherischen Kirche

- Neue Beleuchtung und Anstrahlung des Ehrenmales

- sowie die Errichtung von 3 neuen Leuchtstellen an der Mehringer Straße.

 

Insgesamt beliefen sich die Maßnahmen auf 31.794,09 €, die komplett durch die Innogy finanziert wurden. Die jeweiligen Netzanschlüsse waren nicht förderfähig und mussten aus dem Haushaltsansatz der Gemeinde gezahlt werden.

 

Weiter wurden in einzelnen Gebieten, u.a. Langenberg und teilweise Lemkershook, die alten Straßenlaternen durch neue LED-Leuchten durch die Westnetz ausgetauscht.

 

b)

Da im Fördertopf der Innogy noch weitere Mittel zur Verfügung stehen, wurde der Gemeinde Salzbergen ein Angebot für den Bereich Steckelower (von der Emsbrücke bis Steckelower 17) vorgelegt. In diesem Bereich ist bisher noch keine Beleuchtung der Straße vorhanden. Hier sollen 11 neue Leuchten aufgestellt werden. Für die komplette Maßnahme (Laterne, Mast, Montage, Netzanschlüsse) fallen insgesamt 16.693,84 € an.

Eine Anwohnerbeteiligung wäre nach bisheriger Beschlusslage erforderlich. Nach grober Berechnung liegt die Anliegerbeteiligung bei ca. 480 € – 580 € pro Haushalt.

Die Maßnahme würde im Jahr 2020 umgesetzt werden. Vorher sollte jedoch mit den Anliegern ein Gespräch geführt werden.

 

c)

Die Errichtung der Straßenlaternen entlang der K 319 Bextener Straße ist vom Landkreis Emsland als zuständigen Straßenbaulastträger abgelehnt worden. Grund dafür ist der fehlende Mindestabstand von 7,50 m zum Fahrbahnrand, der nicht eingehalten werden kann.

Auf dem Teilstück von der Sandstraße bis zum Holstener Weg ist die Aufstellung von Straßenlaternen für die bessere Ausleuchtung des Radweges an der Bextener Straße möglich, da hier alle Richtlinien eingehalten werden. Jedoch würden sich die Standorte dann im Lärmschutzwall befinden.

Für diesen Teilbereich wurde der Gemeinde ein Angebot von der Westnetz vorgelegt.

Die gesamte Maßnahme würde sich auf 4.475,14 € belaufen, die wiederum aus dem KEK-Programm der Innogy gefördert werden könnte.

 


Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Gemeindeentwicklungsausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

 

b)

Der Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung, die Planungen auf dieser Grundlage fortzusetzen.

 

c)

Der Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung, die Planungen auf dieser Grundlage fortzusetzen.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Entsprechende Mittel für die Netzanschlüsse (nicht förderfähig) stehen investiv in 2019 unter  I-99-0021 in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.

Die restlichen Kosten werden aus dem KEK-Förderprogramm der Innogy übernommen.