Betreff
Östliche Ortskernentlastungsstraße; hier: Beschilderungskonzept, Geschwindigkeitsbeschränkungen
Vorlage
BV/008/2019
Aktenzeichen
642-16
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:


Im Zuge der Planfeststellung zur OKE ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der OKE von der L39 bis zur Ampelanlage „OKE – Im Holde“ mit 50 km/h und im weiteren Verlauf bis zum Kreisverkehr mit 70 km/h als Planungsgrundlage vorgesehen worden.

 

In weiteren Planungsbesprechungen mit Vertretern der Verkehrsbehörde wurden seitens der Gemeindeverwaltung immer wieder die Vorteile aufgezeigt, die eine Umsetzung dieser Höchstgeschwindigkeiten bedeuten würden. Allerdings sind die Vertreter der Verkehrsbehörde dieser Argumentation nicht gefolgt. Stattdessen soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen der L39 und der Ampelanlage „OKE – Im Holde“ 70 km/h und für den restlichen Teil der OKE 100 km/h betragen. Auch der Fachbereich Straßenbau des Landkreises, der ja die Unterhaltung dieser Straße übernommen hat, ist dieser Ansicht, da sich die OKE außerhalb der geschlossenen Ortschaft befindet.

 

Diese Vorgaben der Verkehrsbehörde wurden seitens des Büros IPW in der Markierungs- und Beschilderungsplanung berücksichtigt und mit der geänderten Planung wurde eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt, die Entscheidung in diesem Verfahren steht bis dato noch aus.

 

Die Beschilderungspläne werden dieser Vorlage beigefügt.

 

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Beschilderung nach Eingang der verkehrsbehördlichen Anordnung aufstellen zu lassen.


Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Kosten für die Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder sind im Gesamtauftrag enthalten.