Darlegung des Sachverhaltes:
Im Zuge der Planfeststellung
zur OKE ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der OKE von der L39 bis zur
Ampelanlage „OKE – Im Holde“ mit 50 km/h und im weiteren Verlauf bis zum
Kreisverkehr mit 70 km/h als Planungsgrundlage vorgesehen worden.
In weiteren Planungsbesprechungen mit Vertretern der Verkehrsbehörde
wurden seitens der Gemeindeverwaltung immer wieder die Vorteile aufgezeigt, die
eine Umsetzung dieser Höchstgeschwindigkeiten bedeuten würden. Allerdings sind
die Vertreter der Verkehrsbehörde dieser Argumentation nicht gefolgt.
Stattdessen soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen der L39 und der
Ampelanlage „OKE – Im Holde“ 70 km/h und für den restlichen Teil der OKE 100
km/h betragen. Auch der Fachbereich Straßenbau des Landkreises, der ja die
Unterhaltung dieser Straße übernommen hat, ist dieser Ansicht, da sich die OKE
außerhalb der geschlossenen Ortschaft befindet.
Diese Vorgaben der Verkehrsbehörde wurden seitens des Büros IPW in der
Markierungs- und Beschilderungsplanung berücksichtigt und mit der geänderten
Planung wurde eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt, die Entscheidung in
diesem Verfahren steht bis dato noch aus.
Die Beschilderungspläne werden dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Beschilderung nach Eingang der
verkehrsbehördlichen Anordnung aufstellen zu lassen.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Die Kosten für die Aufstellung der erforderlichen
Verkehrsschilder sind im Gesamtauftrag enthalten.