Betreff
Bebauungsplan Nr. 90 "Industriegebiet Holsterfeld-West"; a) Beschluss über Bedenken und Anregungen, b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/225/2018
Aktenzeichen
622-21.90
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Der Bebauungsplan Nr. 90 „Industriegebiet Holsterfeld-West“ liegt in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind bislang weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die Abwägungsvorschläge, die noch als Anlage dieser Vorlage beigefügt werden, erarbeiten.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.  


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 225/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Industriegebiet Holsterfeld-West“ abzugeben.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 90 „Industriegebiet Holsterfeld-West“ einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung.

 

 




Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.