Betreff
48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Industriegebiet Holsterfeld-West"; a) Beschluss über Bedenken und Anregungen, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/224/2018
Aktenzeichen
622-14.48
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Holsterfeld-West“ liegt in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind bislang weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieses Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die Abwägungsvorschläge, die noch als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt werden, erarbeiten.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 224/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Holsterfeld-West“ abzugeben.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den Feststellungsbeschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Holsterfeld-West“ einschließlich Begründung und Anlagen.

 




Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.