Betreff
Sanierung und Ausbau der Marien-Kindertagesstätte
Vorlage
BV/025/2018
Aktenzeichen
449-01.23
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

Am 30.11.2017 wurde ein größerer Rohrbruchschaden in der Marienkindertagesstätte festgestellt. Seit Anfang Dezember 2017 sind die beiden Kindergartengruppen (Elefantengruppe; Mäusegruppe) anderweitig untergebracht, da die beiden Gruppenräume in der Kindertagesstätte nicht mehr beheizbar sind.

 

Die Betreuung der Elefantengruppe erfolgt derzeit in dem Mehrzweckraum der angrenzenden Grundschule. Die Betreuung der Mäusegruppe erfolgt im Intensivraum imUntergeschoss der Marien-Kita. Als Intensivraum  steht aber, wie bisher auch, die Turnhalle nach einem festen Belegungsplan zur Verfügung. Die Turnhalle ist für ca. 2/3 der relevanten Zeit für die Kita reserviert. Außerdem ist noch der 34 m² große Kreativraum im Untergeschoss vorhanden.

 

Die Personalräume werden mit Hilfe von Elektroheizgeräten beheizt und sind nutzbar. Der Krippenbereich und der Speiseraum sind nicht betroffen, da sie an einem anderen Heizkreis angeschlossen sind.

 

Da durch die maroden Heizungsrohre ohnehin umfangreichere Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte notwendig sind, soll die Gelegenheit genutzt werden, den kompletten Sozialtrakt des Gebäudes umzubauen. Da erwartet wird, dass zukünftig auch im Ortsteil Holsten-Bexten eine ganztägige Betreuung gewünscht wird, soll die Einrichtung um einen Intensiv- und Ruheraum erweitert werden.

 

Es wird vorgeschlagen für die beiden Kindergartengruppen schnellstmöglich ein Containergebäude auf der Rasenfläche östlich der Grundschule zu errichten, um die Baumaßnahmen im Bestand vornehmen zu können und um den Mehrzweckraum wieder für die Grundschule freizugeben. Es wird vorgeschlagen mit Planung und Durchführung der Projekte das Architekturbüro WBR in Lingen zu beauftragen, da das Gebäude aufgrund vorheriger Baumaßnahmen dem Büro bekannt ist und man insgesamt gute Erfahrungen mit dem Büro gemacht hat.

 

Folgende Kosten sind zu erwarten:

 

Containergebäude

 

Die 12-monatige Anmietung der Container wurde beschränkt ausgeschrieben. 3 Angebote wurden abgegeben. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote und unter Berücksichtigung der Preisnachlässe ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:

 

  1. ELA Container, Haren                                                                    107.412,73 €    
  2. Optirent, Bergneustadt                                                                                115.832,74 €
  3. Algeco, Dortmund                                                                                          153.603,94 €

                                                                             

 

 

Günstigster Bieter ist somit die Firma ELA-Container aus Haren. Die Lieferzeit für die Containeranlage beträgt ca. 6 Wochen. Für die Errichtung des Containergebäudes gibt es keine Zuschüsse Dritter.

 

Zusätzlich fallen Kosten für Herrichtung und Erschließung und Baunebenkosten in Höhe von 23.800,00 € an. Somit ergeben sich Gesamtkosten für 131.212,73 €

Sanierung Gruppenräume Marien-Kita

 

Für die Sanierung der Kindergartenräume wurde vom Architekturbüro WBR eine Kostenschätzung vorgenommen. WBR geht von Sanierungskosten in Höhe von : 125.781,25 € aus.

 

Von der Versicherung wurden bisher 18.606,99 € zur Begleichung des Versicherungsschadens anerkannt. Die Entschädigungszahlung erfolgt zum Zeitwert und ohne Mehrwertsteuer. Den Neuwertanteil, die Mehrwertsteuer, sowie die Kosten für die Unterbringung der Gruppen in Container werden nach Vorlage entsprechender Rechnungen nacherstattet.

 

Um-/Anbau Sozialräume Marienkita

 

Die erste Entwurfsplanung für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte liegt vor und wird dem Ausschuss in der Sitzung vorgestellt. Der Entwurf wurde mit der Kita-Leitung, dem Elternbeirat und der Landesschulbehörde abgestimmt.

Für den Um-/Anbau liegt ebenfalls eine Kostenschätzung des Architekturbüros WBR vor: Die erste Kostenschätzung beziffert die Kosten auf 477.345,24 €. 

 


Beschlussempfehlung:
1. Das Architekturbüro WBR wird mit Planung und Erstellung des Containerstandortes einschließlich Einholung der Baugenehmigung, Herstellung des Planumgs und der Ver- und Entsorgungsanschlüsse beauftragt.

 

2. Der Auftrag zum Aufstellen der Container wird an die Firma ELA aus Haren zum Ausschreibungsergebnis in Höhe von 107.412,73 € - vorbehaltlich der durchzuführenden Prüfungen und der Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises – erteilt.

 

3. Das Architekturbüro WBR wird mit der Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten der beiden Gruppenräume beauftragt.

 

4. Der Ausschuss nimmt die vorgestellten Pläne zum Umbau bzw. zur Erweiterung des Sozialtraktes des Gebäudes zustimmend zur Kenntnis. 

 

5. Das Architekturbüro WBR wird mit der Planung und Durchführung des Um- und Anbaus der Sozialräume des Marienkindergartens beauftragt 


Stellungnahme der Kämmerei:


Welche Kosten nach Abrechnung von der Versicherung genau übernommen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Die Versicherung hat allerdings die Begleichung der Sanierung und der Containerkosten in Aussicht gestellt. Bei der Containermiete muss  der Anteil des Jahres 2018 (ca. 45.000 €) betrachtet werden. Im Gegensatz zu den investiven Mitteln sind dies ergebnisrelevante Kosten, welche zum jetzigen Zeitpunkt durch Versicherungszahlung als gedeckt betrachtet werden.

 

Im Haushalt der Gemeinde stehen bisher 85.000 € (I-16-0012) für den Umbau des Sozialtraktes der Einrichtung zur Verfügung. Somit entsteht eine investive Finanzlücke i.H.v. ca. 392.000 €. Zur Deckung zu berücksichtigen ist allerdings ein noch nicht bestimmter Zuschuss des Landkreises.

Eine nachträgliche genaue Überprüfung der Einnahmepositionen, sowie eine noch vorzunehmende neue Priorisierung im Gesamtinvestitionshaushalt sollten ohne Kreditaufnahme zu einer Deckung führen.

 

Gem. § 117 NKomVG handelt es sich bei den vorgenannten Positionen um außerplanmäßige, bzw. überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben.  Unabhängig von den vorgeschlagenen Deckungsmöglichkeiten ist zur Durchführung der Maßnahmen somit ein Beschluss des Gemeinderates gem. § 58 NKomVG notwendig. Gem. § 89 NKomVG kann in dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung der Vertretung (Gemeinderat) nicht eingeholt werden kann der Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss) entscheiden.

Ebenso ist im Anschluss die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes gem. § 115 NKomVG zwingend erforderlich.