Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 "Industriegebiet Holsterfeld, 2. Teilbereich", 5. vereinfachte Änderung
Vorlage
BV/005/2018
Aktenzeichen
622-21.63.5
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Industriegebiet Holsterfeld, 2. Teilbereich“ lag in der Zeit vom 27.11.2017 - 03.01.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 03.01.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/005/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Industriegebiet Holsterfeld, 2. Teilbereich“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Industriegebiet Holsterfeld, 2. Teilbereich“ einschließlich Begründung als Satzung.


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt durch die Maßnahme nicht.