Betreff
Straßenbeleuchtungsprogramm 2018
Vorlage
BV/003/2018
Aktenzeichen
861-03.20
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Alljährlich wird über das Jahresausbauprogramm zur Ergänzung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 10.000 Euro im Haushalt zur Verfügung. Bislang sind der Gemeinde folgende Anträge zugegangen:

 

1. An der Kreuzung Tannenweg/Birkenweg wird darum gebeten, eine zusätzliche Laterne aufzustellen. Dieser Vorschlag wurde zunächst der Prioritätenliste beigefügt. Die Straßenbeleuchtung im Baugebiet Lemkershook wurde allerdings nach der damaligen Erschließung bereits abgerechnet. Mit der Neuaufstellung einer zusätzlichen Laterne an der Kreuzung Tannenweg/Birkenweg würden somit abrechnungstechnische Probleme auftreten. Eine Anwohnerbeteiligung wäre nach bisheriger Beschlusslage erneut erforderlich.

 

2. Ein Anwohner regt an, am Ende der Stichstraße Dachsweg eine weitere Straßenlaterne aufzustellen. In diesem Bereich wurde mit Abschluss des Baugebietes „Wieschebrink II“ keine Beleuchtung mehr aufgestellt, da eine Erweiterung des Baugebietes geplant war. Die Straße sollte nach den Planungen verlängert und zusätzliche Straßenlaternen aufgestellt werden. Die Baugebietserweiterung kommt nach jetzigem Stand absehbar allerdings nicht zum Tragen. Somit müsste für eine zusätzliche Laterne das gesamte bestehende Baugebiet nochmals zur Kostenbeteiligung herangezogen werden. Es muss zudem noch geprüft werden, ob ein Beleuchtungskabel bis an das Ende der Straße gelegt wurde. Wenn nicht, kämen neben den Kosten für die Aufstellung und die Laterne selbst auch noch Kosten für die Netzerweiterung zum Tragen.

 

3. An der Steider Straße von der Schüttorfer Straße bis zur Oberschule ist keine durchgehende Ausleuchtung der Fahrbahn und der Gehwege gewährleistet. Anlieger und Nutzer der Steider Straße regen an, hier zusätzliche Straßenlaternen aufzustellen. Da für 2019 der Ausbau der Steider Straße geplant ist, sollte der Antrag vorerst zurückgestellt werden.

 

4. Aus dem Ortsrat Holsten-Bexten wird angeregt, entlang des Radweges an der Bextener Straße (Kreisstraße K319) ab dem Holstener Weg in Richtung Salzbergen einige Straßenlaternen aufzustellen. Aufgrund der Vielzahl der notwendigen  Straßenlaternen und der damit verbundenen Kosten müsste die Maßnahme auf mehrere Haushaltsjahre aufgeteilt werden. Mit einem jeweiligen Abstand von 150 Metern würden mindestens sieben Leuchten benötigt werden. Im Bereich der Bushaltestelle Muttkamp/Sandstraße sind ausreichend Laternen vorhanden. Die Standorte müssten hier noch abgestimmt und die Kosten ermittelt werden.

 

5. Die Gemeinde verfügt des weiteren über zwei demontierte, aber funktionstüchtige Peitschenmastleuchten, die auf dem Bauhof eingelagert sind. Diese können weiter verwendet werden. Da es an der Mehringer Straße zwischen dem Baustoffhandel Schierholz und der Kreuzung mit der Ahlder Straße und von dort bis zum Fußweg Wieschebrink noch an Beleuchtung mangelt und eine Anliegerbeteiligung hier nicht zu realisieren ist (Kreisstraße), sollte jeweils eine Peitschenmastleuchte in den genannten Abschnitten aufgestellt werden. Die Standorte müssten hier noch abgestimmt und die Kosten ermittelt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Maßnahmen

a)      Ergänzung der Straßenbeleuchtung an der Mehringer Straße

b)      Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der Bextener Straße

in das Straßenbeleuchtungsprogramm aufzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Maßnahmen zu ermitteln und einen Vorschlag für den Zeitpunkt der Umsetzung zu unterbreiten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen „Tannenweg/Birkenweg“ und „Dachsweg“ sind in die Maßnahmenliste aufzunehmen, aber bis zur Klärung der Finanzierung zunächst nicht weiter zu verfolgen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen an der Steider Straße sollen im Rahmen des geplanten Straßenausbaus berücksichtigt werden.


Stellungnahme der Kämmerei:

Mittel für die o.g. Maßnahmen stehen investiv in Höhe von 10.000 € im HH-Jahr 2018 zur Verfügung.

In Hinsicht auf die bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu erwartenden zusätzlichen und bisher unberücksichtigten haushaltswirksamen Maßnahmen sollte eine weitere Überschreitung der Planansätze vermieden werden.