Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplanung 2018
Vorlage
BV/126/2017
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Salzbergen für das Haushaltsjahr 2018 eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan nebst Anlagen zu verabschieden.

 

Die Gemeindeverwaltung legt hiermit einen Entwurf der Haushaltssatzung vor. Der Haushaltsplan mit Anlagen wird in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018  wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                                             16.763.000 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf16.687.500 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                    1.000 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf           ,                                                 0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                           16.132.500 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                         15.733.600 Euro

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                                     6.120.800 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                                    9.443.000 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                                  0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                   242.000 Euro

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.400.000 Euro  festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                 340 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                        340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                     340 v. H.

 

§ 6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)      § 115 II Nr.1 NKomVG   25.000 EURO

b)     § 115 II Nr. 2 NKomVG  25.000 EURO

c)      § 117 I 2 NKomVG                          25.000 EURO

d)     § 19 IV KomHKVO                           25.000 EURO

 

Als unerheblich im Sinne von § 117 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich auf Innere Verrechnungen dieses Haushalts oder auf solche über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden.

 

Teilhaushalte werden im Sinne des § 4 Abs. 3 KomHKVO zu einer Bewirtschaftungseinheit (Budget) erklärt. Ansätze für Aufwendungen, die nicht innerhalb eines Budgets deckungsfähig sind, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang gemäß § 19 Abs. 2 KomHKVO stehen. Zahlungswirksame Aufwendungen können im Sinne des § 19 Abs. 4 KomHKVO für unerhebliche Auszahlungen innerhalb eines Budgets für  Investitions- oder Finanzierungstätigkeit verwendet werden.

 

 

Die Wertgrenze für Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,00 €.

 


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen verabschiedet die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung und beschließt die Investitionsplanung für die Jahre 2019-2021.


Stellungnahme der Kämmerei:

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes.