Darlegung des Sachverhaltes:
Mit dem
Inkrafttreten des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG) am
23.05.2019 und den damit einhergehenden Wegfall des niedersächsischen
Sicherheits- und Ordnungsgesetzes verliert die bisherige
Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Salzbergen vom 11.12.1996, zuletzt
geändert am 23.03.2001, ihre Gültigkeit.
Als Rechtsgrundlage
für die Abwehr abstrakter Gefahren und zur Nutzung von öffentlichen
Verkehrsflächen und Anlagen bedarf es der Verabschiedung einer neuen
Gefahrenabwehrverordnung in der Gemeinde Salzbergen.
Ermächtigungsgrundlage für die neue Verordnung ist der § 55 Abs. 1 Nr. 1 NPOG. Ein Entwurf der neuen Gefahrenabwehrverordnung ist als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt, die als Anlage beigefügte
Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Salzbergen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Der Haushalt ist
lediglich betroffen, wenn bei Ordnungswidrigkeiten entsprechende Bußgelder
vereinnahmt werden..