a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der Bebauungsplan Nr. 102
„Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Straße, Bahnhofstraße und
Sudmeyerstraße“ lag in der Zeit vom 26.06. – 28.07.2017 öffentlich aus. Seitens
der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden
sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert
worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum
28.07.2017 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat
die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind,
erarbeitet.
Der Beschluss über alle
vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung
und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
a)
Der
Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 2017
- 88 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Ortsmitte, Bereich zwischen
Schüttorfer Straße, Bahnhofstraße und Sudmeyerstraße“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde
Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 102 „Ortsmitte, Bereich zwischen
Schüttorfer Straße, Bahnhofstraße und Sudmeyerstraße“ einschließlich Begründung
und Anlagen als Satzung.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Der Sachverhalt hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf den HH der
Gemeinde.