Betreff
Antrag der Einwohner des Hügelweges, Teilbereich vom Overhuesweg bis Am Feldkamp, auf dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung
Vorlage
BV/068/2022
Aktenzeichen
151-22.154
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Im Rahmen der Baumaßnahme „Ortskernsanierung Bahnhofstraße“ wurde der Teilbereich des Hügelweges, vom Overhuesweg bis „Am Feldkamp“, als Einbahnstraße ausgewiesen. Für Kraftfahrzeuge, Ausnahme Fußgänger und Radfahrer, ist die Einfahrt in den Hügelweg vom „Am Feldkamp/Emsstraße“ kommend verboten.

 

Die Anwohner des Hügelwegs haben schriftlich beantragt, den v. g. Abschnitt des Hügelwegs dauerhaft als Einbahnstraße einzurichten. Als Grund für eine dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraße wird angeführt, dass der Hügelweg nicht für einen zweispurigen Straßenverkehr ausgelegt ist. Hier seien besonders ältere Verkehrsteilnehmer, Rollatorennutzer,  Fußgänger mit Kinderwagen etc. gefährdet.

 

Seitens der Gemeinde Salzbergen bestehen keine Bedenken gegen die dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für diesen Teilbereich. Auch gab es seitens der Bevölkerung keine Beschwerden gegen die aufgrund der vorhandenen Baumaßnahmen befristet eingerichtete Einbahnstraßenregelung.

 

Die Einrichtung einer dauerhaften Einbahnstraßenregelung muss beim Straßenverkehrsamt beantragt und verkehrsbehördlich angeordnet werden.

 


Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung (Ausnahme Fußgänger u. Radfahrer) für den Teilbereich Hügelweg, vom Overhuesweg in Fahrtrichtung Am Feldkamp, beim Landkreis Emsland, Straßenverkehrsamt, zu stellen.

 

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Die erforderlichen Mittel für Anschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen sind im Haushaltsplan veranschlagt.