Darlegung des Sachverhaltes:
Im Rahmen der
Baumaßnahme „Ortskernsanierung Bahnhofstraße“ wurde der Teilbereich des
Hügelweges, vom Overhuesweg bis „Am Feldkamp“, als Einbahnstraße ausgewiesen.
Für Kraftfahrzeuge, Ausnahme Fußgänger und Radfahrer, ist die Einfahrt in den
Hügelweg vom „Am Feldkamp/Emsstraße“ kommend verboten.
Die Anwohner des
Hügelwegs haben schriftlich beantragt, den v. g. Abschnitt des Hügelwegs
dauerhaft als Einbahnstraße einzurichten. Als Grund für eine dauerhafte
Einrichtung einer Einbahnstraße wird angeführt, dass der Hügelweg nicht für
einen zweispurigen Straßenverkehr ausgelegt ist. Hier seien besonders ältere
Verkehrsteilnehmer, Rollatorennutzer,
Fußgänger mit Kinderwagen etc. gefährdet.
Seitens der
Gemeinde Salzbergen bestehen keine Bedenken gegen die dauerhafte Einrichtung
einer Einbahnstraßenregelung für diesen Teilbereich. Auch gab es seitens der
Bevölkerung keine Beschwerden gegen die aufgrund der vorhandenen Baumaßnahmen
befristet eingerichtete Einbahnstraßenregelung.
Die Einrichtung
einer dauerhaften Einbahnstraßenregelung muss beim Straßenverkehrsamt beantragt
und verkehrsbehördlich angeordnet werden.
Beschlussempfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beauftragt die Verwaltung, einen
Antrag auf dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung (Ausnahme
Fußgänger u. Radfahrer) für den Teilbereich Hügelweg, vom Overhuesweg in Fahrtrichtung
Am Feldkamp, beim Landkreis Emsland, Straßenverkehrsamt, zu stellen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die erforderlichen
Mittel für Anschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen sind im Haushaltsplan
veranschlagt.