Darlegung des
Sachverhaltes:
Nachdem der Niedersächsische Landtag am 13. Oktober 2021 das Gesetz zur
Änderung des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes und anderer
kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, wurde durch den Nieders.
Städte- und Gemeindebund eine Muster-Hauptsatzung als Orientierungs- und
Formulierungshilfe erstellt und den Kommunen zur Verfügung gestellt.
In der Hauptsatzung muss § 12 (Verkündungen
und öffentliche Bekanntmachungen) an die ab dem 01. November 2021 geltende neue
Rechtslage angepasst werden. Die Verkündung im Internet ist künftig nur noch
mittels eines elektronischen amtlichen Verkündungsblattes zugelassen.
„Einfache“ Verkündungen im Internet sind nicht mehr möglich.
Die vorgenommenen Änderungen bzw.
redaktionellen Anpassungen wurden in dem beigefügten Entwurf der Hauptsatzung
rot markiert.
Auf folgende besonderen Änderungen wird hingewiesen:
§ 8 Ortschaften mit Ortsrat
Neu: Ratsmitglieder, die in einer
Ortschaft wohnen, gehören dem Ortsrat mit beratender Stimme an.
Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung. Auf den entsprechenden
Absatz kann auch verzichtet werden.
§ 11 Ortschaften mit
Ortsvorsteher
Neu: Abs. 1 ergänzt: Soweit Belange
der Ortschaft betroffen sind, nimmt der Ortsvorsteher an den Beratungen im Rat,
im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen teil.
§ 12 Verkündungen und
öffentliche Bekanntmachungen
Neu: Bekanntmachungen erfolgen im elektronischen
Amtsblatt des Landkreises Emsland.
Bislang stand in der Hauptsatzung: „im Amtsblatt des Landkreises Emsland“.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt die als Anhang beigefügte Hauptsatzung der
Gemeinde Salzbergen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen ergeben sich nicht.