Die Regularien des Bundes und der Länder zum Städtebauförderprogramm sind Anfang des Jahres neu strukturiert worden. Die bisherigen sechs Städtebauförder-programme wurden hierbei in drei neue Programme überführt. Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, aus dem bislang die Salzbergener Sanierungsmaßnahmen finanziert wurde, wird künftig in das Programm „Lebendige Zentren“ überführt werden.

Es gelten folgende Übergangsregelungen:

 

-       Gebietsabgrenzungen sowie integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte gelten fort,

-       Kosten und Finanzierungsübersichten gelten weiter als Grundlage für den Fördermittelbedarf,

-       die bis zum 31.12.2019 erhaltenen Förderungen sind bis zum 31.12.2027 gesondert abzurechnen,

-       bei gewünschter Fortsetzung ist ein ergänztes ISEK mit der Anmeldung 2021 vorzulegen

 

Zur Überleitung der bisherigen Fördergebiete in die neue Programmstruktur der Städtebauförderung sind Ergänzungen entsprechend der genannten neuen Anforderungen an die Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepte (ISEK) inklusive einer Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht erforderlich.

 

Mit der programmatischen Neuausrichtung der Städtebauförderung sind Maßnahmen, die zur Verbesserung der grünen Infrastruktur sowie des Klimaschutzes / der Klimaanpassung beitragen, verpflichtend für alle Förderkomponenten geworden (vgl. Verwaltungsvereinbarung 2020 des Bundes und der Länder).

 

Diese ökologische Optimierung der Städtebauförderung soll insbesondere durch die folgenden Themenbereiche erreicht werden:

             Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur

             Erhöhung der Lebens- und Wohnqualität in Stadtquartieren

             Gesellschaftliche Teilhabe

             Verbesserung des Stadtklimas

             Gewährleistung von Umweltgerechtigkeit

             Erhalt der biologischen Vielfalt

             Förderung der Naturerfahrung

 

Dementsprechend muss nun auch das Salzbergener ISEK überarbeitet werden. Dabei sollte die Chance genutzt werden, den Förderrahmen für die Salzbergener Ortskernsanierung zu erweitern und neue Maßnahmen und Projekte zu berücksichtigen.

 

Die BauBeCon hat daher ein erstes Konzept (s. Anlage) erarbeitet, das als Diskussionsgrundlage dienen kann, aber auf keinen Fall Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erhebt. Es handelt sich um erste Denkansätze.

 

Die vorliegende Ausarbeitung soll dabei als Grundlage zur Erarbeitung weiterer Lösungsansätze und Verbesserungsvorschläge dienen.

 

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen stimmt der Vorgehensweise zu.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss