Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltung: 1

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die weitere Bauleit- und Erschließungsplanung auf der Grundlage des Bebauungsvorschlages 2 zügig durchzuführen.


Darlegung des Sachverhaltes:

Nachdem die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen wurden, kann nunmehr das Aufstellungsverfahren für die 59. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ durchgeführt werden.

 

Das Planungsbüro IPW aus Wallenhorst hat zwischenzeitlich erste Konzepte und Vorplanungen durchgeführt, die der Bauleitplanung als Grundlage dienen sollen. Die beiden Alternativen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zur Erläuterung:

Bei beiden Alternativen können nach jetzigem Stand 42 Bauplätze ausgewiesen werden. Zum Gutswald Stovern  (FFH-Gebiet) ist ein 30 m breiter Schutzstreifen erforderlich, der im Eigentum der Gemeinde verbleibt und auch eingezäunt werden muss, damit von den Anwohnern keine Gartenabfälle etc. dort abgelagert werden können. Zulässig ist im südlichen Bereich dieses Schutzstreifens der Bau eines Regenrückhaltebeckens (RRB), damit das anfallende Oberflächenwasser schadlos in den Graben am Scheperjanspättken, also somit in den Ahlder Bach, abgeführt werden kann. Das Schmutzwasser kann im freien Gefälle verlegt werden. Sollte sich dennoch herausstellen, dass eine Pumpstation benötigt wird, so kann diese im Bereich des RRB errichtet werden, so dass keine Baufläche verloren geht.

 

Bei beiden Alternativen erfolgt die Hauptzuwegung von der Steider Straße. Eine zweite Ausfahrt aus dem geplanten Wohngebiet ist aber in jedem Fall zwingend notwendig. Hierin liegt auch der Hauptunterschied der beiden Alternativen. Seitens der Verwaltung wird die Ausfahrt über den Winkelweg befürwortet, da dieser auf 7 m Breite ausgebaut werden kann, während der Stichweg des Bruchweges schmaler ist. Eine Fuß-/Radwegverbindung von diesem Stichweg bis zum geplanten Wendehammer sollte jedoch zusätzlich eingeplant werden, damit eine schnelle Verbindung zum Schulzentrum und zur Großraumsporthalle besteht. Außerdem ist zu überlegen, ob das freie Grundstück zwischen Bplangrenze und Stichweg nicht doch bebaut werden kann, wenn das Lärmgutachten dies zulässt.

 

Seitens der Verwaltung wird somit der Vorschlag B mit den vorgenannten Ergänzungen befürwortet. Wenn eine Entscheidung erfolgt ist, mit welcher Planung weiter geplant werden soll, kann kurzfristig mit der F-planänderung und dem B-plan begonnen werden. Wenn die Planung ohne Probleme durchgeführt werden kann, ist mit der Planreife noch in diesem Jahr zu rechnen und die Baumaßnahmen sowie die Vermarktung der Baugrundstücke können im Frühjahr 2020 erfolgen.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass nach den erfolgten Baugrunduntersuchungen festzustellen ist, dass der Baugrund wie bei der Straße ohne entsprechenden Bodenaustausch nicht geeignet ist, die Erschließung und die Bebauung mit Wohnhäusern durchzuführen. Potenzielle Bauinteressenten werden im Zuge der Vermarktung auf diese Situation hingewiesen.

 

Anschließend wird über beide Varianten ausführlich diskutiert.

Ratsherr Bültel fragt, ob die Anwohner den Bebauungsvorschlag bereits kennen. Dies ist jedoch noch nicht der Fall.

Ratsherr Hülsing erkundigt sich, ob entlang des Bruchweges noch ein weiteres Grundstück eingeplant werden könnte. Fachbereichsleiter Buers erklärt, dass hier baurechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Ob ein weiteres Grundstück eingeplant werden kann, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ersichtlich.

 

Ratsherr Walter erfragt, ob außerdem eine Sanierung des Winkelweges geplant sei. Bürgermeister Kaiser befürwortet die Sanierung des Winkelweges, da Kanal- und Asphaltarbeiten notwendig wären. Ob ein Ausbau tatsächlich erfolgt, steht allerdings noch nicht fest, da dies u. a. die Erhebung von Anliegerbeiträgen nach sich ziehen würde. Der Kauf des Grundstücks für den Winkelweg, der zur Sanierung der Straße notwendig ist, steht allerdings noch an. Der genaue Kaufpreis wird zurzeit noch mit dem Eigentümer verhandelt. 

Ratsherr Walter merkt an, dass ein überdimensional hoher Kaufpreis nicht akzeptiert werden muss. Weitere Möglichkeiten der Verwaltung wären dann z.B. eine Enteignung. Die Verwaltung zieht einen solchen Weg aber nicht in Betracht.

 

Ausschussvorsitzender Vehring weist darauf hin, dass die Grundstücksinteressenten auf den nicht geeigneten Baugrund aufmerksam gemacht werden müssen. Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis.

Ratsherr Hülsing erkundigt sich, ob die geplante Grünfläche zu Kompensationszwecken aufgewertet wird. Bürgermeister Kaiser erklärt, dass die Grünfläche zur Kompensation genutzt werden kann. Wie viele Punkte sich hieraus entwickeln, ist aber noch nicht endgültig ermittelt. In diesem Zusammenhang wird erläutert, dass die Gemeinde immer auf der Suche nach möglichen Kompensationsflächen ist.

 

Ratsherr Bültel erkundigt sich daraufhin nach dem Grundstückspreis des neuen Wohngebietes. Bürgermeister Kaiser entgegnet, dass Preise noch nicht fest stehen.

Zuletzt fragt Ratsherr Walter, ob unterschiedliche Preise, je nach Grundstücksqualität angeboten werden könnten. Die Verwaltung bejaht dies und überdenkt diese Möglichkeit. Der Einsatz von Einheitspreisen wird allerdings weiterhin bevorzugt.