Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

a)

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 152/2018 aufgeführten Stellungnahmen zu den Bedenken und Anregungen der Behörden abzugeben.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 87 „Feldhook III“ einschließlich Begründung und Anlagen.


Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Feldhook III“ als ersten Teilbereich für das gesamte zukünftige Wohngebiet beschlossen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat am 19.07.2018 stattgefunden und die betroffenen Behörden wurden im Rahmen des Scopingverfahrens beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag sind dieser BV als Anlage beigefügt. Hierüber ist ein vorläufiger Beschluss zu fassen.

 

Bürgermeister Kaiser erläutert den Bebauungsplan und die damit verbundenen Vorhaben. Vorgesehen sind zwei Zufahrten zur Feldstraße, die die Bau- und Erschließungsmaßnahmen vereinfachen sollen. Die entstehenden Sackgassen werden im nächsten Bauabschnitt weiter geführt, sodass dies nur ein vorübergehender Zustand ist. Fachbereichsleiter Buers ergänzt hierbei das Thema Abfallwirtschaft. Da Müllfahrzeuge nicht rückwärts fahren dürfen, werden nur kurze Stichwege angestrebt und im ersten Bauabschnitt wird außerdem ein provisorischer Schotterweg für Müllfahrzeuge angelegt.

Ratsherr Elling merkt an, dass die Erschließungsstraßen und die Gräben allerdings auch gepflegt werden müssen, da zuvor auch schon Probleme in diesem Zusammenhang aufgetreten sind. Bürgermeister Kaiser erklärt, dass bestimmte Regeln bei der Pflege beachtet werden müssen, die Pflege aber in Angriff genommen wird.

Ratsherr Schöttler erkundigt sich, ob die Feldstraße im Hinblick auf Geschwindigkeitsbegrenzungen oder eine Verkehrsinsel noch weiter ausgebaut wird. Bürgermeister Kaiser erklärt, dass weitere Baumaßnahmen für die Feldstraße nicht vorgesehen sind und die Zuständigkeit für  Geschwindigkeitsbegrenzungen bei der Verkehrsbehörde liegt. Allerdings sind durchgängige Fuß- und Fahrradwege vorgesehen. Die Finanzierung und genaue Umsetzung bleibt abzuwarten. 

Ratsherr Robbes erkundigt sich, ab wann der Kauf der Grundstücke erfolgen kann. Bürgermeister Kaiser antwortet, dass bei plangemäßem Verlauf spätestens im Herbst 2019 damit begonnen werden kann.

Bürger erkundigen sich nach dem Preis und der Größe der Grundstücke. Bürgermeister Kaiser verweist auf die bisherigen Grundstückspreise im Baugebiet „Nördlich L 39“. Es wird versucht die Grundstücksgrößen unterschiedlich zu gestalten. Die durchschnittliche Größe wird aber bei 600 qm liegen. Der Bebauungsplan kann bei der Auslegung eingesehen werden.

 

b)

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen kann nunmehr die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Hierzu ist ebenfalls ein Beschluss zu fassen.