Betreff
Bebauungsplan Nr. 115 „Feldhook III", 2. und 3. Teilbereich; hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/248/2021
Aktenzeichen
622-21.115
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Um die Wohnbauentwicklung in Holsten-Bexten stetig erweitern zu können, sieht das Konzept zum Wohnbaugebiet Feldhook III vor, den gesamten Geltungsbereich in 3 Bauabschnitten mit insgesamt 123 Bauplätzen zu erschließen.

 

Die Gemeinde Salzbergen hat mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes den Grundstein für die Wohnbauflächenausweisung gelegt. Der gesamte Geltungsbereich mit einer Größe von 104.975 qm erstreckt sich bereits über die gesamte Fläche der 3 Bauabschnitte.

Parallel dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 87 „Feldhook III“ (1. Teilbereich) aufgestellt, der im Jahr 2019 in Kraft getreten ist.

 

Da im ersten Bauabschnitt bereits alle Grundstücke vergeben und größtenteils bebaut sind, sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich, die restlichen Baugrundstücke planungsrechtlich gesichert werden. Inwieweit im Anschluss die weiteren Erschließungsabschnitte gebildet werden, liegt in eigener Hand.

 

Für den Bebauungsplan ist ein zweistufiges Regelverfahren durchzuführen. Die Festsetzungen sollen sich an den bereits bestehenden Bebauungsplan im ersten Bauabschnitt richten, damit eine einheitliche Bebauung gewährleistet ist.

 

Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist zunächst der notwendige Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 


Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, den Bebauungsplan Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich, aufzustellen.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Durch diesen Beschluss ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.