Betreff
Üpl/Apl im Rahmen des Jahresabschlusses 2014
Vorlage
BV/244/2021
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Ihre Deckung muss gewährleistet sein. In den Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Bürgermeister. Der Rat und der Verwaltungsausschuss sind spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

Die Wertgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ist lt. Haushaltsplan 2014 auf 25.000,00 € begrenzt. Aufgrund dessen werden im Folgenden die Überschreitungen über 25.000,00 € genauer beleuchtet.

Eine Ausnahme bilden die Abschreibungen. Die Mehraufwendungen bei den Abschreibungen stellen keine über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen dar (§ 117 Abs. 5 NKomVG). Gemäß § 19 GemHKVO sind die Ansätze für Aufwendungen/Auszahlungen einschl. der Haushaltsreste innerhalb eines Budgets gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird.

 

 

Ordentlicher Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

Zu verzeichnen ist eine Überschreitung bei den Aufwendungen für aktives Personal in Höhe von 164.604,85 € (überplanmäßige Mehraufwendung). Diese resultiert u.a. aus der Bildung der Rückstellungen, die in späteren Jahren zu Auszahlungen führen.

Im Finanzhaushalt sind keine über/außerplanmäßigen Auszahlungen an dieser Stelle zu verzeichnen.

 

Teil HH 1 Bürgermeisterbüro

Im Teil-HH 1 „Bürgermeisterbüro“ sind sonstige haushaltswirksame Auszahlungen um 75 T € und sonstige ordentliche Aufwendungen um ca. 91 T € überschritten worden.

Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind beim Produkt 11101 Zentrale

Verwaltungsdienste Überschreitungen in Höhe von ca. 36 T € zu verzeichnen. Bei den sonstigen haushaltswirksamen Auszahlungen sind überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von ca. 26 T € entstanden.

Bei dem Produkt 26200 Musikschule sind außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen von ca. 34 T € durch die Mitgliedsbeiträge entstanden, da diese bei den Transferaufwendungen eingeplant wurden.

 

Teil-HH 2 Finanzen und IT

In dem Teilhaushalt „Finanzen und IT“ sind überplanmäßige Aufwendungen bei den

Transferaufwendungen entstanden. Die Transferaufwendungen im Produkt 61101 überschreiten den Planwert 2014 um 1.479 T €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Kreisumlage (+1.009 T €), Finanzausgleichsumlage (+404 T €), Gewerbesteuerumlage (+67 T €). Die Überschreitungen lassen sich auf die Bildung der Rückstellungen (Kreisumlage, FAG-Umlage) zurückführen. Das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer-umlage ist höher ausgefallen als der Planwert. Daraus lässt sich schließen, dass bei der Haushaltsplanung 2014 mit einem geringeren Gewerbesteueraufkommen gerechnet wurde.

Durch die Abrechnung des Landesamts für Statistik 2015 für das Haushaltsjahr 2014 erhält die Gemeinde eine Gutschrift der Gewerbesteuerumlage von 294 T €. Die Gutschrift der Gewerbesteuerumlage ist zwar in 2015 zahlungswirksam geworden, die Nachzahlung ist aber wirtschaftlich im Haushaltsjahr 2014 entstanden und im Jahresabschluss 2014 abzubilden.

Im Produkt 61101 „Gemeindesteuern“ belaufen sich die überplanmäßigen Transferauszahlungen auf ca. 702 T €. Im Produkt 57303 „Wirtschaftliche Unternehmen“ betragen die überplanmäßigen Transferauszahlungen 250 T €, da die Zuweisungsrate 2013 an die Wirtschaftsbetriebe in 2014 ausgezahlt wurde.

Die überplanmäßigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen im Teil-HH 2 „Finanzen und IT“ betragen 45 T €.

„Allgemeines Finanzmanagement“ 40 T € u.a. EDV-Kosten.

Die sonstigen haushaltswirksamen Auszahlungen im Teil-HH 2 „Finanzen und IT“ belaufen sich auf 39 T €. Diese sind u.a. im Produkt 11104 „Allgemeines Finanzmanagement“ in Höhe von 40 T €, u.a. EDV-Kosten, angefallen.

 




Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Bereitstellung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mitteln wie im Sachverhalt erläutert zu. Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO nicht gegeben, da ein insgesamt negatives Ergebnis vorlag. Dieses wurde durch die Überschussrücklage der Vorjahre (Entnahme aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gem. § 110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG) entsprechend ausgeglichen.




Stellungnahme der Kämmerei:

Gem. der Prüfliste des RPA zum Jahresabschluss 2014 muss die Unterrichtung des Rates über die ÜPL/APL Aufwendungen und Auszahlungen mit Vorlage des Jahresabschlusses 2014 noch erfolgen bzw. ist die Genehmigung des Rates noch nachträglich einzuholen. Anschließend ist über die Beschlussfassung zu den ÜPL/APL zu berichten.

Das laufende HH-Jahr wird durch den JA 2014 nicht tangiert.