Betreff
Bebauungsplan Nr. 94 "Steider Straße Süd", 1. vereinfachte Änderung
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/241/2021
Aktenzeichen
622-21.94.1
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

In der Verwaltungsausschusssitzung am 24.08.2021 wurde sowohl der Aufstellungsbeschluss als auch der Auslegungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Steider Straße Süd“ gefasst.

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bezugshöhen im Bebauungsplan zu den Höhen der Erschließungsplanung musste der Bebauungsplan angepasst werden.

 

Bei dem Bauleitplanverfahren handelt es sich um eine vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB. Daher wurde von einer öffentlichen Auslegung in bekannter Form abgesehen, da die Bebauungsplanänderung keine Auswirkungen auf die Öffentlichkeit hatte und keine direkte Betroffenheit gegeben war.

 

Dem Landkreis Emsland wurde als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, sich zur Bebauungsplanänderung zu äußern. In der abgegebenen Stellungnahme vom 09.09.2021 wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 

Der Beschluss über Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden. In diesem Fall wird die Stellungnahme des Landkreises zur Kenntnis genommen.

 

b)

Nach Abschluss der Behördenbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

 


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen nimmt die eingegangene Stellungnahme des Landkreis Emsland zur Kenntnis.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Steider Straße Süd“ einschließlich Begründung als Satzung.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.