Mitteilung:
Die Neuregelung der Umsatzsteuer beschäftigt die kommunale Ebene
anhaltend. Juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen waren
bisher nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die
Neuregelung in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) grundlegend geändert. Bei
Erbringung von Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage gelten nun grds. auch
für Kommunen die allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts.
Allerdings soll es durch das Corona-Steuerhilfegesetz nochmals einen
zeitlichen Aufschub geben.
§ 2b UStG regelt als Ausnahmetatbestand die Umsatzbesteuerung der
„Juristischen Personen des öffentlichen Rechts“ (jPdöR) beim Handeln auf
öffentlich-rechtlicher Grundlage. Hierin hat der Gesetzgeber die Regelungen des
Art. 13 Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) übernommen und unter
anderem folgende Voraussetzungen definiert:
·
Handeln
einer jPdöR,
·
Ausübung
einer ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegenden Tätigkeit,
·
Fehlen
größerer Wettbewerbsverzerrungen
Die Gemeinde Salzbergen hat zum neu festgelegten Termin der Umstellung
zum 01.01.2023 entsprechend zu prüfen und ggf. (steuerliche, organisatorische)
Maßnahmen festzulegen.
In dieser Hinsicht sieht sich die Gemeinde sehr gut aufgestellt.
Zunächst ist eine Bewertung aller Erlöskonten anhand der Kriterien
„Hoheitsvermögen“, „Vermögensverwaltung“ und „wirtschaftliche Tätigkeit“
vorzunehmen. Dies wurde bereits durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass zum
jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden kann, dass nur sehr wenige Geschäftsvorfälle
der Umsatzsteuer unterliegen werden. Zumal selbst bei umsatzsteuerpflichtigen
Vorgängen eine Wertgrenze i.H.v. 17.500 € unterschritten werden kann, ohne das
eine steuerliche Relevanz entsteht.
Die eruierten Bewertungsergebnisse sollen in einem zweiten Schritt mit
Hilfe externer Steuerberater u.a. auf Plausibilität überprüft werden.
Entsprechende Handlungsempfehlungen werden generiert und umgesetzt.
Diese Ergebnisse aus der Evaluierung müssen dann abschließend in das
Finanz–und Steuerwesen integriert werden.
Es wird davon ausgegangen, dass dieser entsprechende Abschluss im Laufe
des Jahres 2022 erfolgt ist.