Betreff
Grundsteuerreform in Niedersachsen
Vorlage
MV/013/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilung:

Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden.

Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche)

und einem sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück.

 

-       Hauptfeststellungsstichtag ist der 1.1.2022

-       bis zum Stichtag 1.1.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirken.

-       ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.

 

Die monetären Veränderungen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht einschätzen. Der HH-Ansatz für die HH-Position „Grundsteuer B“ beträgt in 2021 ca. 1.200.000 €. Für den HH 2025 werden entsprechende Werte gem. den neuen Berechnungsgrundlagen eingeplant.

 

Im Folgenden wird grafisch der chronologische Verlauf der Reform aufgezeigt: