Betreff
Bebauungsplan Nr. 50 "Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung", 13. Änderung
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/225/2021
Aktenzeichen
622-21.50.13
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 07.07.2020 wurde der Auslegungsbeschluss für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ gefasst.

 

Der Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung lag in der Zeit vom 02.07.2021 – 02.08.2021 im Rathaus öffentlich aus. Zudem konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen werden. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.

 

Im vorgenannten Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 02.08.2021 abzugeben.

Das beauftragte Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

Für die geänderte Sondergebietsfläche wird zusätzlich der wirksame Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

 


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage BV/225/2021 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ einschließlich Begründung und Anlage als Satzung.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.