Betreff
Neubau eines Radweges an der Feldstraße; hier: Beschluss über die Planung
Vorlage
BV/207/2021
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Den Eigentümern der Hofanlage „Feldstraße 18“ wurden am 26.05.2021 im Rahmen eines Ortstermins die Planungen der Gemeinde zur Erstellung eines Radweges vom Baugebiet Feldhook III bis zur Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße“ vorgestellt. Der Plan sieht vor, dass im Bereich der zulässigen 100 km/h -also vor dem Ortseingangsschild- der Graben als Sicherheitsstreifen zwischen Straße und Radweg bestehen bleibt. Zwischen Graben und Radweg ist eine Absturzsicherung in Form eines Zaunes vorgesehen, daran geführt der Radweg und als Sichtschutz soll abschließend eine neue Hecke auf Privatgrund angepflanzt werden.

Der aktuelle Entwurf und ein Systemschnitt sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Da der geplante Radweg zum Teil über das Grundstück der Familie Kramer/Holtkemper geplant ist, wurde mit den Eigentümern auch über den für die Baumaßnahme notwendigen Grunderwerb gesprochen. Die zu erwerbenden Flächen sind im Lageplan entsprechend ausgewiesen.

 

 


Beschlussempfehlung:
Der Ortsrat Holsten-Bexten beschließt, dass die Baumaßnahme entsprechend der vorgestellten Planung umgesetzt werden und unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushaltes 2022 entsprechend Haushaltsmittel angemeldet werden sollen.

 

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Das Projekt ist im Haushalt unter der Investitionsnummer I-18-0029 angemeldet. Zur Finanzierung der Baumaßnahme sollen zunächst Fördermittel beantragt werden. Im Haushalt 2022 sollen dann die konkreten Kosten und geplanten Einnahmen angemeldet werden. Ein HH-Ausgleich ist zwingend anzustreben. Für den notwendigen Grunderwerb wurden im Haushalt 2021 unter der Investitionsnummer I-99-0028 entsprechende Mittel eingeplant.