Darlegung des Sachverhaltes:
Im Herbst letzten Jahres wurde in
der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz die Emsländische Landschaft als besonderer
Kulturdienstleister für die beiden Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim
vorgestellt und dabei auch erörtert, inwieweit es sinnvoll sein könnte, die
Mitgliedschaft für diese Kultureinrichtung auf die Städte und Gemeinden in den
beiden Landkreisen auszudehnen.
Zwischenzeitlich hat sich
aufgrund der Coronapandemie das Aufgabenspektrum der Landschaft noch einmal
erweitert, weil das Ministerium für Wissenschaft und Kultur die Landschaften
und Landschaftsverbände in Niedersachsen inzwischen auch als Dienstleister für
die Notprogramme zur Absicherung kultureller Institutionen und auch zur
Existenzsicherung künstlerischer Soloselbstständiger in Anspruch nimmt.
Dies führte dazu, dass neben den
jährlich zur Verfügung stehenden Landesmitteln zur regionalen Kulturförderung
(ca. 200.000 Euro) und zur Investitionsförderung kleiner Kultureinrichtungen
(ca. 100.000 Euro), im Sommer letzten Jahres im Rahmen eines
Billigkeitsprogramms des Landes Niedersachsen den ehrenamtlich geführten
Kulturvereinigungen der notwendige Auslagenersatz für Vorlaufkosten etc. durch
die Emsländische Landschaft gewährt werden konnte.
Umfangreicher ist das vom Land
Niedersachsen initiierte Programm „Niedersachsen dreht auf", das mittelbar
den Soloselbstständigen zugutekommen soll. Hier standen der Emsländischen
Landschaft bisher rund 350.000 Euro zur Verfügung. Damit konnten über 30 Kulturveranstaltungen
bewilligt und gefördert werden. Ein weiteres Förderprogramm durch das Land
Niedersachsen ist in Vorbereitung.
Es wird davon ausgegangen, dass
bei der wahrscheinlich zu erwartenden Verabschiedung eines
Landeskulturfördergesetzes noch in dieser Wahlperiode der Aufgabenzuwachs für
die Emsländische Landschaft eher größer werden wird.
Damit etabliert sich die
Landschaft neben den Städten, Gemeinden und beiden Landkreisen, die auf
vielfältige Art und Weise, insbesondere für den ehrenamtlichen Bereich, Kulturarbeit leisten, bzw. auch
institutionelle Kulturförderung finanzieren einerseits und der
Landeskulturförderung andererseits, eine dritte Säule, die das Kulturleben im
ländlichen Raum breiter aufstellt und auch in seiner Vielfalt fördert.
Nachdem die Mitgliederversammlung
der Emsländischen Landschaft Anfang dieses Jahres durch eine entsprechende
Satzungsänderung die Möglichkeit geschaffen hat, den Städten, Gemeinden und
Samtgemeinden in der Region eine Mitgliedschaft zu eröffnen und das
Registergericht in Osnabrück zwischenzeitlich diese Satzungsänderung genehmigt
hat, wurde den Kommunen das Angebot gemacht, Mitglied der Emsländischen
Landschaft zu werden.
Das Stimmengewicht ist zwischen den beiden
Landkreisen, den beiden Heimatbünden und den Städten und Gemeinden
gleichgewichtig festgesetzt worden. Damit entfallen auf den Emsländischen
Heimatbund, den Landkreis Emsland und die Städte und Gemeinden im Landkreis
Emsland je 10 Mitgliederstimmen und auf den Heimatverein Grafschaft Bentheim,
den Landkreis Grafschaft Bentheim und die Städte und Gemeinden im Landkreis
Grafschaft Bentheim je 5 Stimmen. Ein Finanzbeitrag ist mit der Mitgliedschaft
der Städte und Gemeinden nicht verbunden.
Die Mitgliederversammlung der
Emsländischen Landschaft soll im Herbst 2021 formell die Aufnahme der Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden beschließen, sodass dann die Emsländische
Landschaft weiterentwickelt werden kann.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen stimmt der Mitgliedschaft in der Emsländischen Landschaft
zu.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen ergeben sich durch die Mitgliedschaft nicht.