Betreff
Mitgliedschaft in der Emsländischen Landschaft für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim
Vorlage
BV/201/2021
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Im Herbst letzten Jahres wurde in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz die Emsländische Landschaft als besonderer Kulturdienstleister für die beiden Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim vorgestellt und dabei auch erörtert, inwieweit es sinnvoll sein könnte, die Mitgliedschaft für diese Kultureinrichtung auf die Städte und Gemeinden in den beiden Landkreisen auszudehnen.

Zwischenzeitlich hat sich aufgrund der Coronapandemie das Aufgabenspektrum der Landschaft noch einmal erweitert, weil das Ministerium für Wissenschaft und Kultur die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen inzwischen auch als Dienstleister für die Notprogramme zur Absicherung kultureller Institutionen und auch zur Existenzsicherung künstlerischer Soloselbstständiger in Anspruch nimmt.

Dies führte dazu, dass neben den jährlich zur Verfügung stehenden Landesmitteln zur regionalen Kulturförderung (ca. 200.000 Euro) und zur Investitionsförderung kleiner Kultureinrichtungen (ca. 100.000 Euro), im Sommer letzten Jahres im Rahmen eines Billigkeitsprogramms des Landes Niedersachsen den ehrenamtlich geführten Kulturvereinigungen der notwendige Auslagenersatz für Vorlaufkosten etc. durch die Emsländische Landschaft gewährt werden konnte.

Umfangreicher ist das vom Land Niedersachsen initiierte Programm „Niedersachsen dreht auf", das mittelbar den Soloselbstständigen zugutekommen soll. Hier standen der Emsländischen Landschaft bisher rund 350.000 Euro zur Verfügung. Damit konnten über 30 Kulturveranstaltungen bewilligt und gefördert werden. Ein weiteres Förderprogramm durch das Land Niedersachsen ist in Vorbereitung.

 

Es wird davon ausgegangen, dass bei der wahrscheinlich zu erwartenden Verabschiedung eines Landeskulturfördergesetzes noch in dieser Wahlperiode der Aufgabenzuwachs für die Emsländische Landschaft eher größer werden wird.

Damit etabliert sich die Landschaft neben den Städten, Gemeinden und beiden Landkreisen, die auf vielfältige Art und Weise, insbesondere für den ehrenamtlichen Bereich, Kulturarbeit leisten, bzw. auch institutionelle Kulturförderung finanzieren einerseits und der Landeskulturförderung andererseits, eine dritte Säule, die das Kulturleben im ländlichen Raum breiter aufstellt und auch in seiner Vielfalt fördert.

Nachdem die Mitgliederversammlung der Emsländischen Landschaft Anfang dieses Jahres durch eine entsprechende Satzungsänderung die Möglichkeit geschaffen hat, den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in der Region eine Mitgliedschaft zu eröffnen und das Registergericht in Osnabrück zwischenzeitlich diese Satzungsänderung genehmigt hat, wurde den Kommunen das Angebot gemacht, Mitglied der Emsländischen Landschaft zu werden.

 Das Stimmengewicht ist zwischen den beiden Landkreisen, den beiden Heimatbünden und den Städten und Gemeinden gleichgewichtig festgesetzt worden. Damit entfallen auf den Emsländischen Heimatbund, den Landkreis Emsland und die Städte und Gemeinden im Landkreis Emsland je 10 Mitgliederstimmen und auf den Heimatverein Grafschaft Bentheim, den Landkreis Grafschaft Bentheim und die Städte und Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim je 5 Stimmen. Ein Finanzbeitrag ist mit der Mitgliedschaft der Städte und Gemeinden nicht verbunden.

Die Mitgliederversammlung der Emsländischen Landschaft soll im Herbst 2021 formell die Aufnahme der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden beschließen, sodass dann die Emsländische Landschaft weiterentwickelt werden kann.




Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen stimmt der Mitgliedschaft in der Emsländischen Landschaft zu.




Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch die Mitgliedschaft nicht.