a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Darlegung des Sachverhaltes:
a)
In der am 09.03.2021 durchgeführten Sitzung des Verwaltungsausschusses
wurde der Auslegungsbeschluss zum o.a. Bebauungsplan gefasst.
Der Entwurf der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39
„Sportzentrum“ (Bikepark) lag in der Zeit vom 24.03.2021 – 23.04.2021
öffentlich aus. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit
sich zu den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes zu äußern. Hiervon wurde
jedoch kein Gebrauch gemacht.
Im oben angegebenen Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung
eine Stellungnahme bis zum 23.04.2021 abzugeben.
Das beauftragte Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat die
Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage dieser
Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde
Salzbergen gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage BV/191/2021 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen im
Rahmen der Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39
„Sportzentrum“ (Bikepark), vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 6. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ (Bikepark) einschließlich Begründung
als Satzung.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse
nicht.