Betreff
Bebauungsplan Nr. 39 "Sportzentrum", 6. vereinfachte Änderung
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/191/2021
Aktenzeichen
622-21.39.6
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

In der am 09.03.2021 durchgeführten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde der Auslegungsbeschluss zum o.a. Bebauungsplan gefasst.

 

Der Entwurf der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ (Bikepark) lag in der Zeit vom 24.03.2021 – 23.04.2021 öffentlich aus. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zu den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.

 

Im oben angegebenen Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 23.04.2021 abzugeben.

Das beauftragte Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

 


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage BV/191/2021 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ (Bikepark), vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ (Bikepark) einschließlich Begründung als Satzung.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.