a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Auslegungsbeschluss
Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung
am 10.03.2020 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 47
„Freizeitgebiet Holsterfeld“ beschlossen.
Mit der vorgenannten Änderung sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Wochenendhausgrundstücke im
Freizeitgebiet am Hengemühlensee in Holsterfeld geschaffen werden.
Der Vorhabenträger hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst
mit der Erarbeitung der Verfahrensunterlagen beauftragt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Scopingverfahren) gem. § 3 Abs. 1
BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 01.03.2021 –
22.03.2021 durchgeführt. Die betroffenen Behörden sind gleichzeitig aufgefordert
worden zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 31. März 2021 entsprechend
Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorzutragen.
Neben den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange ist auch eine Anregung eines Bürgers zugetragen worden.
Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat einen
Abwägungsvorschlag in Abstimmung mit dem Vorhabenträger erarbeitet, der als
Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist. Hierüber ist ein vorläufiger Beschluss
zu fassen.
b)
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und
abschließender Überarbeitung der Verfahrensunterlagen, kann nunmehr die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. §
4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Hierzu ist ein entsprechender
Auslegungsbeschluss zu fassen.
Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen
Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der
Anlage zu dieser Beschlussvorlage BV/185/2021 aufgeführte Abwägung zu den
Stellungnahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung, vorzunehmen.
b)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die
Durchführung der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die öffentliche
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ einschließlich Begründung nebst Anlagen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Durch den abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger
wird der Haushalt der Gemeinde Salzbergen nicht belastet. Die Kosten des
Verfahrens hat der Vorhabenträger zu übernehmen.