Betreff
Bebauungsplan Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld" , 5. Änderung
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Auslegungsbeschluss
Vorlage
BV/185/2021
Aktenzeichen
622-21.47.5
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ beschlossen.

 

Mit der vorgenannten Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Wochenendhausgrundstücke im Freizeitgebiet am Hengemühlensee in Holsterfeld geschaffen werden.

 

Der Vorhabenträger hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst mit der Erarbeitung der Verfahrensunterlagen beauftragt.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Scopingverfahren) gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 01.03.2021 – 22.03.2021 durchgeführt. Die betroffenen Behörden sind gleichzeitig aufgefordert worden zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 31. März 2021 entsprechend Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorzutragen.

Neben den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist auch eine Anregung eines Bürgers zugetragen worden.

 

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat einen Abwägungsvorschlag in Abstimmung mit dem Vorhabenträger erarbeitet, der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist. Hierüber ist ein vorläufiger Beschluss zu fassen.

 

 

b)

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Überarbeitung der Verfahrensunterlagen, kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Hierzu ist ein entsprechender Auslegungsbeschluss zu fassen.

Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.

 


Beschlussempfehlung:

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage BV/185/2021 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung, vorzunehmen.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die Durchführung der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ einschließlich Begründung nebst Anlagen.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Durch den abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger wird der Haushalt der Gemeinde Salzbergen nicht belastet. Die Kosten des Verfahrens hat der Vorhabenträger zu übernehmen.