Betreff
Förderung von Alternativangeboten für Kinder und Jugendliche auch im Jahr 2021
Vorlage
BV/181/2021
Aktenzeichen
431-30
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Viele Jugendgruppen, Jugendverbände und Kirchengemeinden haben bereits Ihre Planungen für die diesjährigen Jugendmaßnahmen abgeschlossen. Manche stecken aber auch noch mitten in den Vorüberlegungen, ob Zeltlager oder andere Freizeiten möglich sein werden oder ob direkt Alternativangebote geplant werden sollten. Um mehr Flexibilität im Entscheidungsprozess zu erhalten, hat der Landkreis Emsland frühzeitig entschieden, neben mehrtägigen Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung in diesem Jahr auch Tagesveranstaltungen zu fördern. Ebenfalls neu ist, dass die Förderung nicht nur für Angebote in den Sommerferien gilt, sondern für das gesamte laufende Jahr.

 

Es gelten weiterhin die Bedingungen zur Förderung von Jugendwanderungen, -fahrten und –lager gemäß der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland.

 

Auch in der Gemeinde Salzbergen gibt es eine Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften. Die Bedingungen entsprechen den Richtlinien des Landkreises Emsland.

 

Im Hinblick auf die Dauer der Corona Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen, ist es umso wichtiger für die Kinder und Jugendlichen Angebote für gesellschaftliche Aktivitäten zu schaffen. Da die Durchführung solcher Angebote viel Engagement und großen Einsatz erfordert, sollte auch durch die Gemeinde Salzbergen eine Förderung dieser Alternativangebote erfolgen. Die Förderung könnte entsprechend der Bedingungen des Landkreises Emsland erfolgen. Neben der Einreichung einer Teilnehmerliste müssen bei Alternativangeboten die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Die Förderung beschränkt sich ausschließlich auf Sachkosten und ist auf ein Drittel der Gesamtkosten begrenzt.

 


Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen stimmt der Förderung von Alternativangeboten, auch ohne Übernachtung, sowie der Förderung von Tagesveranstaltungen, zu. Ansonsten gelten die Bedingungen zur Förderung von Jugendwanderungen, -fahrten und –lager gemäß der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften der Gemeinde Salzbergen vom 01.01.2017.




Stellungnahme der Kämmerei:  

Zu beachten ist hier lediglich die Nichtüberschreitung der in der HH-Planung grundsätzlich vorgesehenen Mittel für Maßnahmen dieser Art.