Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Emsland; hier: Beteiligungsverfahren
Vorlage
BV/065/2020
Aktenzeichen
151-27.1
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Der Landkreis Emsland ist Träger des öffentlichen Personennahverkehrs auf seinem Gebiet und stellt in dieser Funktion gem. den Bestimmungen des Nds. Nahverkehrsgesetztes (NNVG) alle 5 Jahre einen Nahverkehrsplan auf.

 

In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro „Mobile Zeiten“ aus Oldenburg und der Emsländischen Eisenbahn GmbH wurde nun der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 – 2025 (NVP 2020) erarbeitet.

 

Beim Nahverkehrsplan (232 Seiten) handelt es sich um einen Rahmenplan, der keine Detailplanungen für die einzelnen Kommunen enthält. Im Nahverkehrsplan werden u.a. die gesetzlichen Grundlagen, die regionale Struktur des Nahverkehrsraumes mit den vorhandene Verkehrsanlagen, Bevölkerungs- und Arbeitsplatzverteilung, Motorisierungsgrad, Marketingaktivitäten, Tarifstruktur sowie Standards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge dargestellt.

 

U.a. sind auch die Finanzierungsmöglichkeiten für Ausbaumaßnahmen des ÖPNV dargestellt:

Bei Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von über 35.000,00 Euro bezuschusst die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH den Neubau von Haltestellen mit 75% der förderfähigen Kosten. Der Landkreis Emsland stockt diesen Zuschuss im Regelfall auf 87,5 % der förderfähigen Kosten auf.

 

Maßnahmen unter 35.000,00 Euro fördert der Landkreis Emsland im Regelfall mit 87,5 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Durch die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Novelle zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird die vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 gefordert. Vom Ziel der vollständigen Barrierefreiheit darf nach der Übergangsfrist bis 2022 nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. geringe Fahrgastzahlen) abgewichen werden. Diese Ausnahmen  werden zusammen mit der Emsländischen Eisenbahn festgelegt. In der Regel sind täglich mindestens 5 Ein-/Ausstiege an der Haltestelle erforderlich. Dieses ist in Salzbergen z.B. für die Haltestellen an der Schüttorfer Straße (L39) in Höhe der Wohngebiete Langenberg und Lemkershook sowie am Ahlder Damm sowie an der Rheiner Straße nicht der Fall. Weiterhin sind die Bushaltestellen in den Ortsteilen tlw. so gering ausgelastet, dass eine Förderung nicht in Betracht kommt. Hier ist geplant, allerdings die Wartehäuschen sukzessive zu ersetzen, Fahrradständer und Mülleimer auszutauschen oder neu aufzustellen und Pflasterungen vorzunehmen. Zudem sollen die Beleuchtungen instandgesetzt werden. Leider wurde im Bereich Steide/Öchtel die Förderfähigkeit solcher Maßnahmen auch im Rahmen der Dorferneuerung abgelehnt, so dass jetzt ausschließlich Eigenmittel der Gemeinde eingesetzt werden.

 

In der Gemeinde Salzbergen wurden in den vergangenen Jahren hingegen die Haltestellen „Oberschule“, „Muttkamp“, DGH Steide, Wittenweg und „Im Holde“ mit 87,5 % aus ÖPNV-Mitteln gefördert.  Im Haushaltsplan der Gemeinde Salzbergen sind Mittel für den Ausbau weiterer Haltestellen vorgesehen.:

 

Für die Zukunft sollen bis 2022 die Bushaltestellen an den beiden Grundschulen barrierefrei umgestaltet werden. Hier sind zunächst (geschätzt) jeweils 100.000 EURO brutto (Grundschule Holsten 2021, Grundschule Salzbergen 2022) in der Investitionsplanung berücksichtigt. Dem stehen die entsprechenden Förderpositionen gegenüber.

 

2024 soll nach Auskunft der Deutschen Bahn der Umbau der Bahnsteige im Bahnhof Salzbergen im Rahmen der des Förderprogramms „Niedersachsen ist am Zug III (NiaZIII) erfolgen. Die Bahnsteige sollen dann barrierefrei zugänglich sein. Die Gemeinde plant parallel eine beidseitige barrierefreie Erschließung des Bahnhoftunnels (s. dazu gesonderten TOP). Für diese Rampen wird ebenfalls eine Förderung aus ÖPNV-Mitteln erwartet. Zudem sind dann sowohl an der Bahnhof- als auch an der Lindenstraße weitere ÖPNV-anlagen (Fahrradabstellanlagen, Park-/Kiss-and-Ride-Stellplatzanlagen, Bussteige, Öffentliche Toiletten pp.) zu errichten. Auch hier ist eine ÖPNV-Förderung notwendig.

 

Eigentlicher Gegenstand der NVP ist jedoch die Anbindung und Erreichbarkeit der Gemeinden im Emsland durch öffentliche Verkehrsmittel. Daher werden auch grundsätzliche Aussagen über die Entwicklung der Kommunen und deren Auswirkungen auf die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel getroffen.

 

In der Bestandsanalyse wird der Status zum Schienenpersonennahverkehr (Salzbergen einziger Halt mit Ost-West-Verbindung), dem Regionalbusverkehr, Stadtbusverkehre, zur Schülerbeförderung und weiterer Tourismus- und Bürgerbusangebote dargestellt. Dazu werden die Tarifgefüge benannt und die handelnden Akteure beschrieben.

 

Der Bedarf an ÖPNV wird insbesondere bestimmt von der Bevölkerungs- (insbesondere auch der Schüler-) und Beschäftigtenzahl., Bzgl. der Einwohnerzahlen wird lt. Entwurf insbesondere der südliche Landkreis von einer negativen Entwicklung geprägt sein. In Salzbergen wird die Bevölkerungszahl bis 2030 um fast 5 % abnehmen (Anlage 25). Die Beschäftigtenzahlen sind und bleiben hingegen hoch. Salzbergen ist eine Einpendlergemeinde (3.119 Ein- zu 2.285 Auspendler = 861 Einpendlerüberschuss, 808 Arbeiternehmer*innen wohnen und arbeiten in Salzbergen (Tab. 11).

Der Bahnhof verzeichnet folgende Ein- und Ausstiege (Abb. 18):

Emslandlinie: durchschnittlich Mo-So.: 1352; Westfalenbahn: 352).

Kritisiert werden die mangelnden Busanbindungen am Bahnhof. Bzgl. der Erreichbarkeit der Grundzentren aus den Ortsteilen wird festgestellt, dass an Schultagen allerdings nur zu den Schulzeiten nutzbare Verbindungen bestehen, in den Ferien allerdings nur aus dem Ortsteil Hummeldorf (aufgrund Verbindung Rheine-Salzbergen). Die Aufenthaltsdauer zwischen Hin- und Rückfahrgelegenheiten ist insgesamt zu lang. Abb33, S. 75).

In der Regel nutzten aber nur Schüler die Buslinien. Neben den ÖPNV-Angeboten gibt es ergänzend den „freigestellten Schülerverkehr“.

Salzbergen verzeichnete zum Erhebungszeitpunkt 568 Schüler, von denen 76 mit dem Bus fuhren und 2 im freigestellten Schülerverkehr bedient wurden.

 

Insgesamt wird von den Gutachtern das Fazit gezogen:

„Das heutige ÖPNV-Angebot im Landkreis Emsland stellt sich sehr vielschichtig und heterogen dar. Die erkennbaren Unterschiede weisen zum Teil Strukturen auf. Insgesamt ist ein geringes Maß an Abstimmung erkennbar, das nur in Teilen den Charakter eines Systems aufweist.“

 

Bewertung:

Hinsichtlich der Verbindungsqualität sind in Salzbergen für den Bereich Bexten keine Verbindungen auch an Schultagen festzustellen

In den Ferien gilt das für Bexten und Steide.

In Bezug auf die Verbindungen der Gemeinden untereinander ist für Salzbergen die eingeschränkte Erreichbarkeit zu Spelle hervorzuheben. Eingeschränkt nutzbar ist auch die Verbindung der Linie 153 (Bad Bentheim – Salzbergen – Rheine)

Allgemein – bis auf SPNV – besteht keine durchgehende Bedienung zu allen Tageszeiten. Da i.d.R. auf Schülerverkehr ausgerichtet, wird der Busverkehr spät aufgenommen (zwischen 6 und 7 Uhr) und früh beendet (14 Uhr). Fehlende Verknüpfungsangebote vom/mit dem Bahnhof zum Busverkehr: Unübersichtliche Tariflandschaft, fehlende mobile Fahrgastinformationen, keine einheitliche Ausstattung der Haltestellen.

Eine Verbesserung der Verknüpfungen ist notwendig.

 

Aus Sicht der Gemeinde Salzbergen finden folgende Punkte keine ausreichende Berücksichtigung:

 

-       Schülerbeförderung zwischen Salzbergen und Bad Bentheim (Abstimmung SPNV-Verbindungen mit Schulanfang und –ende)

-       Verbindung Salzbergen – Spelle (über Holsten, Bexten)

-       Verbindung Salzbergen – Holsterfeld

-       Landesgrenzen übergreifender Stadtbusverkehr Rheine-Holsterfeld (Erweiterung des Stadtbussystems Rheine)

 

Die Schaffung zusätzlicher ÖPNV-Linien hängt vom jeweiligen Bedarf ab. Für lediglich ein bis zwei Fahrgäste wird keine zusätzliche Linie eröffnet oder eine bestehende erweitert etc., da dieses offensichtlich unwirtschaftlich ist..




Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Entwurf zur Kenntnis und bittet in der Stellungnahme folgende Anregungen zu berücksichtigen:

 

Aus Sicht der Gemeinde Salzbergen finden folgende Punkte keine ausreichende Berücksichtigung:

 

-       Schülerbeförderung zwischen Salzbergen und Bad Bentheim (Abstimmung SPNV-Verbindungen mit Schulanfang und –ende)

-       Verbindung Salzbergen – Spelle (über Holsten, Bexten)

-       Verbindung Salzbergen – Holsterfeld

-       Landesgrenzen übergreifender Stadtbusverkehr Rheine-Holsterfeld (Erweiterung des Stadtbussystems Rheine)

-       ….

 

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Direkte haushaltsrechtliche Auswirkungen aus dem Nahverkehrsplan ergeben sich nicht. Für den Ausbau von Haltestellen sind Mittel (in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.